In einem Passivhaus in Massivholzbauweise werden dreifachverglaste Fenster eingesetzt.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) leistet einen Beitrag für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.

Die BEG umfasst drei Teilprogramme:

  • Sanierung Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Sanierung Wohngebäude (BEG WG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Sie interessieren sich für das Förderprogramm? Wir beraten Sie gerne.

 

Zu unseren Ansprechpartnern

Die BEG im Überblick

Im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann die Sanierung der Gebäudehülle mit einem Zuschuss gefördert werden.

Weitere Zuschüsse gibt es in den Bereichen Gebäudenetze, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger und Heizungsoptimierung.

Bei systemischen Sanierungen von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und Wohngebäuden (BEG WG) auf Effizienzgebäude- bzw. Effizienzhaus-Niveau können Kommunen einen Zuschuss oder alternativ zinsgünstige Kredite mit einem Tilgungszuschuss erhalten.

Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

FAQ zu BEG Einzelmaßnahmen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden gefördert werden. Darunter fallen fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Wir beantworten die häufigsten Fragestellungen dazu.

FAQ zu BEG Einzelmaßnahmen

Unser Angebot
für Kommunen

Sie interessieren sich für das beschriebene Förderprogramm?

  • Wir prüfen, ob Ihr konkretes Vorhaben zum Förderprogramm passt.
  • Wir recherchieren ergänzende oder alternative Fördermöglichkeiten.
  • Wir ermitteln Kumulierungsmöglichkeiten.
  • Wir leisten Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln.
  • Wir klären grundsätzliche Fragen mit Fördermittelgebern.
  • Wir unterstützen auch nach der Antragstellung – vom Bewilligungsprozess bis zur Verwendungsnachweisführung.

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für Kommunen

Ihre Ansprechpartner:innen zum Thema Förderung

Wir unterstützen Sie bei der Fördermittelakquise für Ihr kommunales Klimaschutzprojekt.
 

Sie erreichen uns telefonisch unter 0631 34371 777

Gerne können Sie uns auch per E-Mail Ihre Anfrage senden: foerderung@energieagentur.rlp.de


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