Kommunal-
richtlinie
Von strategischen Klimaschutzmaßnahmen wie Beratungen, Konzepten und der Förderung von Personal bis zu investiven Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Abfall- und Wasserbewirtschaftung bis zur Sanierung von Beleuchtung: Die Kommunalrichtlinie bietet Kommunen eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, um den Klimaschutz voranzubringen.
Sie interessieren sich für das Förderprogramm? Wir beraten Sie gerne.
NEU: Novelle der Kommunalrichtlinie
Die Kommunalrichtlinie wurde überarbeitet und ist in der neuen Fassung am 1. November 2024 in Kraft getreten. Für die überarbeitete Kommunalrichtlinie können Anträge erst ab 1. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.
Das Förderteam der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat die alte und neue Fassung der Kommunalrichtlinie verglichen und Übersichten zu den wichtigsten Änderungen vorbereitet.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch einen Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderquote liegt abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand bei 25 bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote (40 bis 90 Prozent) erhalten. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung von 10.000 Euro je Antrag ergibt. Die Zuwendung kann für eine oder mehrere Maßnahmen beantragt werden.
Förderung strategischer Klimaschutzmaßnahmen
Zusätzlich können bei einzelnen Förderschwerpunkten auch Sachausgaben wie Messtechnik oder begleitende Öffentlichkeitsmaßnahmen bezuschusst werden.
Förderung strategischer Klimaschutzmaßnahmen
Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen
Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen
Unser Angebot
für Kommunen
Sie interessieren sich für das beschriebene Förderprogramm?
- Wir prüfen, ob Ihr konkretes Vorhaben zum Förderprogramm passt.
- Wir recherchieren ergänzende oder alternative Fördermöglichkeiten.
- Wir ermitteln Kumulierungsmöglichkeiten.
- Wir leisten Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln.
- Wir klären grundsätzliche Fragen mit Fördermittelgebern.
- Wir unterstützen auch nach der Antragstellung – vom Bewilligungsprozess bis zur Verwendungsnachweisführung.
Unser Angebot
für Kommunen
Ihre Ansprechpartner:innen zum Thema Förderung
Wir unterstützen Sie bei der Fördermittelakquise für Ihr kommunales Klimaschutzprojekt.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0631 34371 777
Gerne können Sie uns auch per E-Mail Ihre Anfrage senden: foerderung@energieagentur.rlp.de