Blick auf die Kommune Wolfstein mit Pfälzerwald im Hintergrund

Kommunal-
richtlinie

Von strategischen Klimaschutzmaßnahmen wie Beratungen, Konzepten und der Förderung von Personal bis zu investiven Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Abfall- und Wasserbewirtschaftung bis zur Sanierung von Beleuchtung: Die Kommunalrichtlinie bietet Kommunen eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, um den Klimaschutz voranzubringen.

Sie interessieren sich für das Förderprogramm? Wir beraten Sie gerne.

 

Zu unseren Ansprechpartnern

NEU: Novelle der Kommunalrichtlinie

Die Kommunalrichtlinie wurde überarbeitet und ist in der neuen Fassung am 1. November 2024 in Kraft getreten. Für die überarbeitete Kommunalrichtlinie können Anträge erst ab 1. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.

Das Förderteam der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat die alte und neue Fassung der Kommunalrichtlinie verglichen und Übersichten zu den wichtigsten Änderungen vorbereitet.


Zum Vergleich der beiden Fassungen der Kommunalrichtlinie

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch einen Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderquote liegt abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand bei 25 bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote (40 bis 90 Prozent) erhalten. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung von 10.000 Euro je Antrag ergibt. Die Zuwendung kann für eine oder mehrere Maßnahmen beantragt werden.

Förderung strategischer Klimaschutzmaßnahmen

Zusätzlich können bei einzelnen Förderschwerpunkten auch Sachausgaben wie Messtechnik oder begleitende Öffentlichkeitsmaßnahmen bezuschusst werden.

Förderung strategischer Klimaschutzmaßnahmen

Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen

Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen

Unser Angebot
für Kommunen

Sie interessieren sich für das beschriebene Förderprogramm?

  • Wir prüfen, ob Ihr konkretes Vorhaben zum Förderprogramm passt.
  • Wir recherchieren ergänzende oder alternative Fördermöglichkeiten.
  • Wir ermitteln Kumulierungsmöglichkeiten.
  • Wir leisten Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln.
  • Wir klären grundsätzliche Fragen mit Fördermittelgebern.
  • Wir unterstützen auch nach der Antragstellung – vom Bewilligungsprozess bis zur Verwendungsnachweisführung.

Unser Angebot
für Kommunen

Ihre Ansprechpartner:innen zum Thema Förderung

Wir unterstützen Sie bei der Fördermittelakquise für Ihr kommunales Klimaschutzprojekt.
 

Sie erreichen uns telefonisch unter 0631 34371 777

Gerne können Sie uns auch per E-Mail Ihre Anfrage senden: foerderung@energieagentur.rlp.de


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