Finanzierungsmöglichkeiten

Durch die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen können nicht nur Emissionen eingespart werden, sondern auch Gelder. Kommunen können durch die Einsparungen ihren Haushalt entlasten. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten sind hilfreich, um die Maßnahmen trotz angespannter Finanzlage und kommunalrechtlicher Beschränkungen umsetzen zu können. Lokale Partnerschaften mit Bürgern oder Unternehmen mittels Contractingmodellen, Genossenschaften, Crowdfunding oder anderen Finanzmodellen ermöglichen dann die Umsetzung. Hierbei werden die Effizienzmaßnahmen durch die Gewinne aus den Einsparungen finanziert.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen bei der Initiierung und Umsetzung von Contractingprojekten.

Energiespar-Contracting-Modellkommunen

Im Rahmen des Projektes "100 Energieeffizienz-Kommunen Rheinland-Pfalz" wurden bereits Kommunen bei den ersten Schritten für ein Energiespar-Contractingprojekt unterstützt.

Die Verbandsgemeinde Hachenburg wurde als Pilot bei dem bundesweiten Wettbewerb „Co2ntracting: build the future!” von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für eine Orientierungsberatung ausgewählt.

Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) beteiligte sich mit der Hochschule Koblenz ebenfalls an dem dena-Modellvorhaben „Co2ntracting: build the future!” und wird bei der gesamten Ausschreibungs- und Umsetzungsphase systematisch begleitet und durch einen Projektentwickler kostenfrei unterstützt.

Energiespar-Contracting erklärt

Im Video erklären der rheinland-pfälizische Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und die Energieagentur Rheinland-Pfalz, wie ein Energiespar-Contracting fehlende finanzielle Mittel und zu wenig Personal in öffentlichen Einrichtungen ausgleichen kann, um ihre Liegenschaften energetisch zu sanieren und CO2 einzusparen.

Das Video ist noch deaktiviert, damit keine Daten an YouTube übertragen werden. Wenn Sie den Button „Video ansehen“ klicken, dann werden Informationen an YouTube übermittelt. Wir können keine Auskunft über die Art, den Umfang oder den Verwendungszweck der übertragenen Daten geben.

Förderung einer Contracting-Orientierungsberatung

Seit 1. Januar 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die neue Förderrichtlinie umfasst die Contracting-Orientierungsberatung (Modul 3).

Diese Beratung ermöglicht es, energetische Modernisierungsvorhaben mit Energiespar-Contracting (ESC) durch professionelle Energieberater Contracting auf Einsparpotenziale überprüfen zu lassen. Die Energieberater Contrating definieren Gebäudepools, erheben eine Energiekosten-Baseline (= derzeitiger Verbrauch, an dem die spätere garantierte Einsparung gemessen wird) und stellen eine potenzielle Eignung für ein ESC fest. Im Rahmen der späteren Umsetzung von Effizienzmaßnahmen werden diese Einsparungen durch Contractoren vertraglich garantiert.

Höhe der Förderung

  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.

Weiterführende Informationen zur Contracting-Orientierungsberatung finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) Infos.