Leitlinien formulieren
Zur Einführung und Sicherstellung eines Kommunalen Energiemanagements (KEM) sollte eine Leitlinie entwickelt sowie mit einem verbindlichen Ratsbeschluss verabschiedet und veröffentlichet werden. Sie gibt die energie- und klimapolitische Vision der Kommune wieder.
Die Entwicklung der Leitlinien sollte mit beteiligten Akteuren erfolgen z.B. (Arbeitsgruppe Energie), Vertreter der Kommunalpolitik, Mitarbeiter der Verwaltung und regionaler Wirtschaft, um Akzeptanz zu schaffen und die anschließende Umsetzung zu verbessern.
Leitsätze dienen als Orientierungshilfe. Ziele wie die Steigerung der Energieeffizienz und der nachhaltige Umgang mit der Ressource Energie werden beschrieben. Die Motivation wird zum Ausdruck gebracht, indem beispielsweise offiziell benannt wird, dass ein Energie- und Klimaschutzmanagement in der Verwaltung eingeführt wird. Die VG Otterbach-Otterberg hat in ihrem Energie- und klimapolitischen Leitbild folgenden Grundsatz u.a. beschlossen: „Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg bekennt sich zu ihrer öffentlichen Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie setzt in ihrem Einflussbereich Maßnahmen um, die dieses Bekenntnis untermauern“.
Die Leitlinie ist ein Planungsinstrument und schafft die Grundlage für weiteres Vorgehen sowie die Maßnahmen zur Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Energie- und Klimaschutzprogramm einer Kommune sollte darauf aufbauen. Es werden energierelevante Handlungsfelder festgelegt d.h. Anwendungsbereich und Grenzen definiert wie beispielswiese kommunale Gebäude, effiziente Stromnutzung, Energieeffizienz im Verkehrsbereich, etc.
Nächster Schritt: Situation analysieren