Klimaschutz-Förderung: Alle rheinland-pfälzischen Kommunen profitieren

Kommunen realisieren mit KIPKI-Geldern die unterschiedlichsten Projekte.

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Im Juli 2023 startete das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation – kurz KIPKI. Die Antragsfrist für die Pauschalförderung endete am 31. Januar 2024. Alle 194 förderfähigen rheinland-pfälzischen Kommunen haben in diesem Zeitraum einen Antrag auf Förderung gestellt. „Das werten wir als großen Erfolg. Es freut mich sehr, dass wir als Energieagentur des Landes hier maßgeblich unterstützen konnten. Denn durch unsere intensiven Beratungsleistungen im Vorfeld können nun in allen Kommunen Klimaschutzmaßnahmen und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel durchgeführt werden. Das gibt dem Klimaschutz im Land noch einen weiteren wesentlichen Schub“, freut sich Dr. Tobias Büttner, Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Fast 2.000 Beratungen durchgeführt

Wesentlich für die hohe Antragsstellungsquote waren zwei Faktoren: Zum einen lockte die Höhe der Förderung (mitunter bis zu 100 Prozent Förderung). Zum anderen war von der Landesregierung eine einfache und unbürokratische Antragsstellung zugesichert. Die Kommunen konnten aus einem Maßnahmenkatalog passende Projekte auswählen und eine Förderung dafür beantragen. Dabei stand ihnen – neben dem zuständigen KIPKI-Referat im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) – das eigens aufgebaute KIPKI-Team der Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützend zur Seite. Es leistete in den vergangenen Monaten fast 2.000 Beratungen mit insgesamt rund 660 Stunden Zeiteinsatz.

Vielfältige Maßnahmen werden in den Kommunen umgesetzt

Typische Maßnahmen, die jetzt in den Kommunen umgesetzt werden, sind energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude, seien es Dämmungen oder der Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen. Die Beleuchtung vieler öffentlicher Gebäude, Ortsstraßen und Sportplätze wird mit Hilfe von KIPKI-Geldern in den kommenden Jahren erheblich energieeffizienter werden. Außerdem planen zahlreiche Kommunen in Rheinland-Pfalz, ihren Fuhrpark zu elektrifizieren. Dazu zählen nicht nur Elektro-Dienstfahrzeuge samt Ladesäulen, sondern auch elektrische Nutzfahrzeuge, wie Kehrmaschinen, die in Zukunft die Straßen leiser und klimaschonender reinigen können.

Die zunehmende Elektrifizierung beim Heizen und Fahren erfordert ein Mehrangebot an erneuerbar produziertem Strom. Deshalb wird es mit KIPKI-Mitteln bald auch eine Reihe neuer Photovoltaik-Anlagen im Land geben. Damit möglichst viel erneuerbar produzierter Strom direkt vor Ort genutzt werden kann, sollen außerdem mit den Fördermitteln Batteriespeicher gekauft werden.

Auch die Bürgerinnen und Bürger werden am Klimaschutz-Geldsegen teilhaben: Viele Verbandsgemeinden, Städte und Landkreise legen kommunale Förderprogramme auf. Vor allem sogenannte Balkonkraftwerke stehen im Fokus dieser kleinteiligen Förderung. Aber auch LED-Tauschtage, Lastenräder, Entsiegelungsmaßnahmen in privaten Gärten und vieles mehr wird mancherorts gefördert.

„Wichtig für die Kommunen ist jetzt abzuwarten, bis der offizielle Förderbescheid eintrifft. Erst dann kann die Maßnahme beginnen. Darüber hinaus müssen sie im Blick behalten, dass ihr Projekt bis 30. Juni 2026 abgeschlossen ist“, sagt Marc Wartenphul, KIPKI-Projektleiter bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz. „Natürlich werden wir die Kommunen auch weiterhin bei der Umsetzung ihrer Projekte mit unserer Expertise begleiten und unterstützen“.

 

Zum Hintergrund

Die Landesregierung hat das KIPKI-Investitionsprogramm mit insgesamt 250 Millionen Euro ausgestattet: 180 Millionen Euro sind für eine einwohnerbezogene Pauschalförderung vorgesehen, 60 Millionen Euro für einen Wettbewerb für Kommunale Gebietskörperschaften und private Unternehmen für Klimaschutzmaßnahmen. Die restlichen 10 Millionen Euro sind für Administrierungskosten und Beratung geplant.

Von der einwohnerbezogenen Pauschalförderung in Höhe von 180 Millionen Euro profitieren insgesamt 194 Kommunen – davon 24 Landkreise, 12 Städte, 129 Verbandsgemeinden und 29 verbandsfreie Gemeinden. Pro Einwohner erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von 44 Euro. Zuständig für die Abwicklung dieser Pauschalförderung ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommune durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte unterstützt werden sollen, an dem sich, neben den kommunalen Gebietskörperschaften, auch Unternehmen beteiligen können. Zuständig für diese Förderung ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Vertiefende Informationen zu KIPKI bietet das Video: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw, oder die Homepage: https://kipki.rlp.de .