Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird heute 25 Jahre alt. Seit seiner Einführung am 1. April 2000 hat das EEG einen großen Beitrag dazu geleistet, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland von rund sechs auf heute rund 55 Prozent des Stromverbrauchs zu steigern. Es hat sich damit als wegweisendes Gesetz für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende bewiesen. Das EEG hat zudem den Zugang zu dezentraler Stromerzeugung gefördert und Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dazu animiert, ihren eigenen Strom mittels PV auf dem eigenen Dach zu produzieren.
Seit Inkrafttreten des EEG ist der Strommix klimafreundlicher geworden und die Stromversorgung sicherer und unabhängiger. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat zudem nicht nur für Investitionen, sondern auch für einen Beschäftigungszuwachs in dieser Branche gesorgt.
Für die Zukunft gilt es nun, die Energiewende erfolgreich fortzuführen, um eine klimaneutrale, unabhängige und zukunftsfähige Energieversorgung zu erreichen. Das EEG setzt dafür klare Ziele: 80 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030, idealerweise 100 Prozent bis 2035.
Über das Gesetz
Das EEG garantierte zunächst eine feste Einspeisevergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen, später wurden auch Ausschreibungen eingeführt. Netzbetreiber wurden verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen bevorzugt ins Netz einzuspeisen. Die Finanzierung lief zunächst über die EEG-Umlage. Seit 2022 werden die EEG-Kosten aus dem Bundeshaushalt finanziert.