8. landesweites Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Was bedeutet der Inhalt des Referentenentwurfs des Wärmeplanungsgesetzes von Rheinland-Pfalz für uns als Kommune?

…das war eine der zentralen Fragen des 8. landesweiten Online-Netzwerktreffens „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“ am 16. September 2024. Die Kommunalen Spitzenverbände ordneten den Entwurf daher für die rund 130 Teilnehmenden ein und leiteten zusammen mit den Referenten der Energieagentur Rheinland-Pfalz Handlungsempfehlungen ab. Ein Praxisbericht der Verbandsgemeinde Ruwer und eine Einschätzung zur Nutzung von Wasserstoff in der zukünftigen Wärmeversorgung rundeten das vielfältige Informationsangebot der Veranstaltung ab.

Was steht im Referentenentwurf?

Mitte Juli 2024 hat das Umweltministerium den Entwurf für das Landesausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPGAG) vorgelegt. In der Gesamtbetrachtung hält die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den sogenannten Referentenentwurf für geeignet, eine sach- und praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zu erreichen. Teile der Stellungnahme  fasste Dr. Thomas Rätz vom Gemeinde- und Städtetag in seinem Vortrag zusammen. Er hob dabei den Passus zum Minimalprinzip und die Möglichkeiten zur verkürzten Wärmeplanung sowie des vereinfachten Verfahrens positiv hervor, mahnte jedoch eine korrekte Erwartungshaltung an die Kommunale Wärmeplanung (KWP) an. Eine Ausweisung eines Gebietes sei nicht gleichbedeutend mit der Realisierung eines Wärmenetzes und könne daher Grundstückseigentümern keine finale Sicherheit für die Art der zukünftigen Wärmeversorgung geben.

Martin Bach, Referatsleiter Gebäude, Wärme, Quartier bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz, leitete in seinem Vortrag praxisrelevante Hinweise aus dem Referentenentwurf ab. Nach aktuellem Stand sei keine Einschränkung zur geltenden Regelung aus WPG §5 Abs. 2 enthalten, daher kann bei Erfüllung der Kriterien des WPG §5 Abs. 2 und der Förderrichtlinie von einem Bestandsschutz für die Wärmepläne, die über die Kommunalrichtlinie erstellt werden, ausgegangen werden. Gleichsam gäbe es noch einige offene Fragen zur Finanzierung und Förderung. Bach gab den Teilnehmenden den Rat: „Nehmen Sie die Frist ernst, die Zeit ist nicht üppig.“ Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollten also spätestens jetzt mit vorbereitenden Arbeiten beginnen und gegebenenfalls frühzeitig einen Verlängerungsantrag  stellen. An dieser Stelle bietet das Förderreferat der Energieagentur Rheinland-Pfalz wertvolle Unterstützung.
Klarheit gab es auch zur Frage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns für all diejenigen Kommunen, welche zukünftig auf Grundlage des Konnexitätsausgleichs finanziert werden. Laut Dr. Rätz wurde vom Umweltministerium bestätigt, dass eine Auftragsvergabe der planungsverantwortlichen Stellen vor Inkrafttreten des WPGAG unschädlich sei und somit bereits jetzt mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen werden könne.

Ist grüner Wasserstoff zukünftig relevant für die Wärmeversorgung?

Laut Christian Synwoldt, Referent für Wasserstoff und Sektorenkopplung bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz, sei diese Frage eindeutig mit „Nein“ zu beantworten und er lieferte gleich mehrere Gründe für seine Einschätzung. Die Erdgasverbräuche im Winter können nur gedeckt werden, da im Sommer große Untertagespeicher gefüllt werden. Jedoch können nicht alle Erdgasspeicher auch zur Wasserstoffspeicherung genutzt werden. Die benötigten Kavernenspeicher stünden primär in Norddeutschland zur Verfügung, weshalb also ein massiver Aufbau einer Speicherinfrastruktur nötig wäre. Gleichzeitig sei Wasserstoff veredelter Strom. Für die Erzeugung wird wesentlich mehr Strom benötigt als für den Betrieb von Wärmepumpen, weshalb eine direkte Verwendung in der Wärmeerzeugung effizienter ist.

Neuer Praxisbericht, ähnliche Herausforderungen

Die Verbandsgemeinde (VG) Ruwer, eher ländlich geprägt und ohne Industrie, hatte bereits vor der KWP Potentiale identifiziert. Durch die Wärmeplanung sollten mögliche Abnehmerstrukturen für die bereits ermittelten Wärmequellen sichtbar gemacht und Bürgern eine Entscheidungsgrundlage gegeben werden, welche Heizungsoptionen in deren Quartieren zukünftig sinnvoll sind. Dabei stellte sich heraus, dass sich lediglich 6 von 20 Ortsgemeinden im Grundsatz für die Etablierung einer gemeinschaftlichen Wärmeversorgung eignen. Für die aussichtsreichsten Gebiete sollen Machbarkeitsstudien erstellt werden. Für alle Ortsgemeinden und Quartiere, die sich nicht für eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung eignen, werden zukünftig Informationen zu Heizungsoptionen, Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten bereitgestellt. Eine besondere Herausforderung stellte auch für Ruwer das Einholen der benötigten Daten dar, da die Qualität teils unterschiedlich war und von der Anfrage bis Bereitstellung  bis zu zwei Monate vergingen. Wie auch in den Praxisberichten der letzten Netzwerktreffen wurde von Sebastian Schmitz die besondere Bedeutung der Bürger im Verlauf der KWP hervorgehoben. Paul Ngahan, Leiter des Referatsnahwärme gab daher den Tipp, schon bei der Dienstleisterausschreibung auf eine umfassende Bürgerbeteiligung zu achten.

Nächstes Netzwerktreffen

Das 9. landesweite Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“ wird am 25. November 2024 stattfinden und sich unter anderem erneut mit dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes von Rheinland-Pfalz beschäftigen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an nahwaerme@energieagentur.rlp.de.


Kurzinfo:

8. Landesweites Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“
Datum: 16.09.2024
Kooperationspartner: Kommunale Spitzenverbände, Verband kommunaler Unternehmen
Teilnehmer: 130
Referenten:
Martin Bach, Referatsleiter Gebäude, Wärme, Quartier der Energieagentur Rheinland-Pfalz
Dr. Thomas Rätz, Gemeinde- und Städtebund
Christian Synwoldt, Referent Wasserstoff und Sektorenkopplung der Energieagentur Rheinland-Pfalz
Sebastian Schmitz, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Ruwer