Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz

ab 1. November 2023 können Kommunen im Rahmen des „Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz“ wieder Anträge zur Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von KlimaanpassungsmanagerInnen stellen.

Im Förderschwerpunkt A (einstufiges Antragsverfahren) wird der Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement gefördert. Konkret werden gefördert:

  •  Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  •  Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  •  Ausgewählte Maßnahme (naturbasiert)

Außerdem werden im Förderschwerpunkt B (zweistufiges Antragsverfahren) innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz gefördert.  
In diesem Rahmen werden gefördert:

  • Erstellung eines Konzepts
  • Umsetzung eines Konzept

Hier werden im Sinne eines Wettbewerbs die fünf herausragendsten Projektskizzen aus der Gesamtheit der Skizzen ausgewählt.

Antragsfenster

Das nächste Förderfenster öffnet am 1. November 2023. Förderanträge (FSP A) und Projektskizzen (FSP B) können bis einschließlich 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist zeitlich begrenzt. Weitere Infos sowie die Förderquoten können Sie auf der Homepage des Projektträgers ZUG nachlesen.

Eine Online-Informationsveranstaltung zum aktuellen Förderaufruf findet am Donnerstag, 9. November 2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr, statt. Anmeldungen sind über die ZUG Website möglich.