Das Klimaschutzministerium nutzt den Bewerbungszeitraum des kommenden EFRE-Fördercalls PSZ-SZ 2.i-1 „Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen“ zur Umstellung von Antragsprozessen.
Bezugnehmend auf die bereits erfolgten Vorankündigungen und Informationsschreiben können ab sofort übergangsweise keine neuen Förder- und Änderungsanträge in den Förderprogrammen „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“, „Wärmewende im Quartier“ und „Einzelfallförderung“ angenommen werden. Gleichzeitig können sich Kommunen damit in dieser Zeit vollständig auf die Erstellung ihrer Bewerbungen für den EFRE-Fördercall fokussieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Klimaschutzministeriums