Derzeit können sich interessierte Kommunen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Unternehmen wieder um eine Förderung für innovative Modellprojekte im ÖPNV bewerben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dazu den dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Dafür stellt das BMDV weitere 140 Millionen Euro bis 2026 bereit.
Mit dem Förderprogramm sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt werden, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing sagte dazu, dass nach der Einführung des Deutschlandtickets der ÖPNV flächendeckend und nachhaltig auch auf der Angebotsseite weiter gestärkt werden soll – mit attraktiven und zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Gefördert werden im Rahmen des aktuellen Aufrufs u.a.:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
- Maßnahmen im Bereich Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Ausbau von Mobilitätsplattformen sowie deren digitaler und/oder multi- und intermodaler Verknüpfung, Check-In/Be-Out-Systeme) und
- weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation), die auf eine nachweisbare Stärkung des klimafreundlichen ÖPNV abzielen.
Der dritte Förderaufruf hat zwei verschiedene Förderschwerpunkte: Während Förderlinie I Projekte adressiert, die überwiegend in ländlichen Regionen umgesetzt werden, umfasst Förderlinie II die Förderung des ÖPNV im überwiegend städtisch geprägten Raum.
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
In einem ersten Schritt können Projektskizzen bis zum 14. Juli 2023 über das eService-Portal des BALM eingereicht werden. Der Zugang zum eService-Portal sowie nähere Informationen zum Förderprogramm und zum Bewerbungsverfahren sind auf der Webseite des BALM zu finden.
Die Lotsenstelle für alternative Antriebe stellt auf ihrer Webseite eine aktuelle Förderübersicht mit Programmen bereit, in deren Rahmen die Beschaffung von E-Fahrzeugen und/oder von Lade- und Tankinfrastruktur gefördert werden.