Die Förderung für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI) und die Förderung für alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr werden eingestellt. Dies teilte eine Sprecherin des Bundministeriums für Digitales und Verkehr BMDV auf Anfrage des Online-Fachmediums electrive.net mit. Bereits bewilligte Vorhaben werden aber noch finanziert. Hintergrund ist, dass das Budget aus dem Klima- und Transformationsfonds für das Haushaltsjahr 2024 um über 12 Milliarden Euro gekürzt werden musste. Eingestellt wurde deshalb u.a. auch der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge.
KsNI-Bilanz für Rheinland-Pfalz
Im Rahmen der zwei Förderrunden des Programms KsNI wurden in Rheinland-Pfalz 59 Anträge auf klimaschonende Nutzfahrzeuge und 37 Anträge auf Förderung von Infrastruktur bewilligt. Das sind insgesamt 620 Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3, wovon 174 Anfang Februar 2024 bereits zugelassen waren. Ladesäulen wurden für Rheinland-Pfalz 145 bewilligt, 14 sind bereits in Betrieb, und eine Tankstelle. Insgesamt beträgt das Fördervolumen für Rheinland-Pfalz fast 85 Millionen Euro.
Wie geht es weiter?
Der Bund möchte nun den Schwerpunkt auf den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur legen. Hierfür stehen wohl rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird das Deutschlandnetz finanziert, das Rheinland-Pfalz 336 Schnelladestationen an 41 Standorten bringen wird, aber auch ein initiales Ladenetz für E-LKW soll aufgebaut werden.
Unabhängig von diversen Förderungen gibt es aber auch Pioniere, die schon jetzt Geld in die Hand nehmen und in die Ladeinfrastruktur für E-LKW investieren. So z.B. der Transport- und Lagerhaus-Logistiker TST aus Worms, der zusammen mit dem rheinhessischen Stromversorger EWR für 150 Mio. Euro bundesweit 41 Ladestationen errichten möchte (Quelle: Handelsblatt).
Weitere Stellschrauben
Beim Umstieg auf E-LKW wird neben einem verlässlichen Ladenetz sicher auch die Befreiung von der CO2-Maut und die Auszahlung der THG-Prämie eine Rolle spielen.
Denn für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge ist eine Mautbefreiung bis zum 31.12.2025 vorgesehen, um den Markthochlauf zu unterstützen. Im sich anschließenden Zeitraum sind für diese Fahrzeuge lediglich ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten sowie die Mautteilsätze für externe Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung zu entrichten. Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen sind dauerhaft befreit.
Zudem haben Besitzer von reinen Elektrofahrzeugen sowie Betreiber von Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, einmal jährlich eine Prämie im Rahmen der THG-Quote zu erhalten. Diese wurde inzwischen auch auf Besitzer von E-Nutzfahrzeugen und E-Bussen ausgeweitet. Die Prämie unterliegt teils starken marktbedingten Schwankungen und hängt u.a. vom Anteil fossiler Energien am deutschen Strommix ab. Aktuell liegt die jährliche Prämie zwischen rund 300 und 15.000 €, je nach Fahrzeugklasse und Anbieter, da Strommengen zwischen 3.000 kWh (leichte Nutzfahrzeuge) und 72.000 kWh (Busse) angenommen werden.
Außerdem hat die EU beschlossen, dass die CO2-Flottenemissionen von Lkw über 7,5 Tonnen und Reisebussen ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent gesenkt werden müssen. Bei Stadtbussen soll der Beschluss die Reduzierung der CO2-Flottenemissionen um 100 Prozent bis 2035 vorsehen. Ausnahmen gibt es u.a. für Einsatzfahrzeuge.
Am 28.02.2024 informiert die Lotsenstelle für alternative Antriebe in einer Online-Veranstaltung über das Thema „E-Nutzfahrzeuge im Unternehmen“. Weitere Informationen zur Veranstaltung und das Programm im Veranstaltungskalender der Energieagentur Rheinland-Pfalz.