Mit sofortiger Wirkung hat die Bundesregierung am Montag (24.01.) die Förderung des Neubaus von Effizienzgebäuden, der Komplettsanierung zum Effizienzgebäude sowie von Einzelmaßnahmen bei der energetischen Sanierung (Kreditvariante) gestoppt. Betroffen sind sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude in den KfW-Programmvarianten mit den Nummern 261/262/263/264 und 461/463/464. Grund für den Förderstopp ist die Flut von Anträgen – insbesondere zur Effizienzhaus-Förderung 55 (EH55) -, die bewirkt hat, dass die eingeplanten Fördermittel ausgeschöpft sind.
Nicht betroffen vom Förderstopp ist die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (Zuschussvariante über das BAFA) und die Förderung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP).
Das hat zur Folge, dass die KfW-Bank (KfW) derzeit keine neuen Anträge mehr annimmt bzw. gestellte bewilligt. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Förderung für energieeffiziente Sanierungen wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel in den neuen Bundeshaushalt eingestellt sind.
Eine Förderung von EH55 wird es aber künftig nicht mehr geben, weil EH55 bereits Standard am Markt ist. Ob es für die Neubauförderung nach dem Standard Effizienzhaus 40 weiterhin eine Förderung gibt, ist ungewiss. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW noch entscheiden. Laut eigenen Angaben nimmt die Bundesregierung den Förderstopp zum Anlass, um die Förderung und die gesetzlichen Standards für Neubauten neu zu ordnen.