Die lange erwartete Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) setzt europäische Vorgaben zur Kennzeichnung von Fahrzeugen beim Autokauf um. In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die entsprechende nationale Umsetzung der Verbraucherinformation hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz zuständig. Anlass der Novellierung ist die EU-rechtliche Umstellung der Prüfverfahren auf das „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP). Diese Labor-Messtechnik spiegelt die realen Fahrbedingungen wesentlich besser wider als vorangegangene Verfahren, indem z.B. mit höheren Geschwindigkeiten und auf längerer Strecke getestet wird.
Das Pkw-Label informiert darüber, wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist. Es enthält Angaben über den spezifischen Energieverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emissionen sowie weitere Eckdaten wie die jährlichen Kosten des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs, die möglichen CO₂-Kosten und die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Als Grundannahme dienen eien durchschnittliche Jahresfahrtleistung von 15.000 km und den möglichen CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahren. Eine Farbskala mit sieben CO₂-Klassen (vergleichbar mit den Verbrauchsklassen von Elektrogeräten) ermöglicht den einfachen Vergleich alternativer Fahrzeugmodelle und unterstützt die Kaufentscheidung zugunsten emissionsärmerer Fahrzeuge. Nach der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) muss jeder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder Leasing angebotene Neuwagen mit einem Pkw-Label gekennzeichnet sein. Die novellierte Pkw-EnVKV ist am 23. Februar 2024 in Kraft getreten und sieht verschiedene Änderungen und Verbesserungen vor.
Informationen rund um das Pkw-Label bietet die Plattform Alternativ Mobil, eine im Auftrag des BMWK von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betriebene Informationsplattform.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur