Seit dem 21. April 2023 können auch nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft wieder Anträge im Rahmen der Förderrichtline Elektromobilität stellen. Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben für Elektrofahrzeuge (M1 sowie L2e, L5e, L6e und L7e) und die dazugehörige Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe und Förderquote
Für die gängigen am Markt verfügbaren Fahrzeuge bzw. Segmente und Lademöglichkeiten wird dies über Pauschalen abgerechnet. Die Förderquote beträgt 90 Prozent, wenn die Fahrzeuge im nicht-gewerblichen Bereich oder zur Daseinsvorsorge eingesetzt werden bzw. 40 Prozent bei Einsatz im gewerblichen Bereich. Die Fördersumme muss zwischen 21.000 Euro und 1 Mio. Euro bei vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen oder zwischen 24.990 Euro und 1,19 Mio. Euro bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Organisationen liegen. Anträge mit einem hohen Elektrifizierungsgrad der Flotte und Anträge mit einer hohen Anzahl von E-Fahrzeugen werden priorisiert.
Antragstellung und weitere Infos
Die Antragstellung zur Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft ist bis zum 08. Juni 2023 über das Easy-Online-Förderportal des Projektträgers Jülich PtJ möglich.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Elektrofahrzeuge und Infrastuktur (04/2023)" finden Sie auf der Website des PtJ oder in den FAQ.
Außerdem informiert die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz in einem Online-Seminar am 25.04.2023 zum Förderprogramm für Kommunen (04/2023). Eine Anmeldung ist noch möglich.
Förderaufruf für Unternehmen
Der Förderaufruf "Elektrofahrzeuge und Infrastruktur (03/2023)" für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Institutionen und Zweckverbände (03/2023) läuft bis zum 08. Mai 2023. Informationen dazu finden Sie beim PtJ oder in der Aufzeichnung zu unserer Infoveranstaltung am 04. April 2023 dazu.