THG-Quote für Elektroautos und Ladestationen bereits für 2023 beantragen

Bild: Energieagentur Rheinland-Pflaz

Halter und Halterinnen von vollelektrischen Elektrofahrzeugen sowie Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten können mit der sogenannten THG*-Prämie Einnahmen erzielen. Auch Unternehmen und Kommunen, die E-Fahrzeuge (auch Zweiräder mit Zulassungsbescheinigung) in ihrem Fuhrpark haben, oder öffentliche Ladepunkte betreiben können sich die THG-Quote sichern.

Noch bis Mitte Februar war es möglich, sich die Prämie für das Vorjahr zu sichern. Anträge für 2023 können bereits jetzt gestellt werden.

Das Beantragen der THG-Quote ist schnell und bequem online durchführbar. Alles was Sie brauchen ist der Fahrzeugschein ihres Elektrofahrzeuges um nachzuweisen, dass Sie der/die Halter*in sind. Bei Ladestationen kann die Antragsstellung etwas komplexer werden, ist aber dennoch den erhöhten Aufwand wert.

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie in der Videoaufzeichnung unseres Online-Seminars "Jetzt beantragen: THG-Prämie für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladesäulen" einen Einblick in das Thema THG-Quotenhandel und vermittelten Grundwissen zur Beantragung der Prämie erlangen. Dazu gab es ausführliche Berichte über die Antragsstellung aus Sicht einer Kommune mit elektrischem Fuhrpark und Ladeinfrastruktur sowie aus Sicht der privaten Antragsstellung. Abschließend gab es eine ausführliche Fragerunde, begleitet durch Experten.

Weitere Informationen sowie eine Präsentation finden Sie auch in der Förderübersicht der Lotsenstelle für alternative Antriebe unter dem Reiter "THG-Prämie für Fahrzeuge" und "THG-Prämie für Ladeinfrastruktur".

Falls Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit per Mail oder telefonisch beim Team der Lotsenstelle für alternative Antriebe melden.

*THG= Treibhausgas


Häufige Fragen und Antworten:

Was ist die THG-Quote?

Anbieter fossiler Brennstoffe müssen ihre THG-Emissionen reduzieren, beziehungsweise ausgleichen, was durch den Ankauf von den rechnerischen CO2-Einsparungen durch Elektrofahrzeuge erfolgen kann.

 

Wer kann die THG-Quote beantragen?

Alle privaten und gewerblichen Halter*innen von batterieelektrischen Fahrzeugen, darunter fallen E-Pkw, E-Busse, E-LKW und auch E-Motorräder, E-Leichtfahrzeuge und amtlich zugelassene S-Pedelecs.

 

Wie lange muss ich der/die Halter*in des Fahrzeugs sein?

Solange sie mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr Halter*in des Fahrzeugs waren und die Quote noch nicht in Anspruch genommen wurde, haben Sie den Anspruch auf die THG-Quote des gesamten Kalenderjahres. Die Quote ist nur einmal pro Jahr pro Fahrzeug abrufbar. Es zählt nur, wer der/die aktuelle Halter*in des Fahrzeugs während der Antragsstellung ist.

 

Wie hoch ist die THG-Quote?

Das hängt vom Anbieter, Fahrzeugtyp und Auszahlungsart ab. Durchschnittlich können mit Pkw bis zu 400 €, mit E-Nutzfahrzeugen bis zu 600 € und mit E-LKW/Bussen bis zu 14.700 € erzielt werden. Am besten nehmen Sie sich die Zeit zum Vergleich seriöser Anbieter, da nicht nur die Höhe der Auszahlungssumme eine Rolle spielt. Manche Anbieter bieten auch an, Teile des, oder den Gesamtbetrag für wohltätige Zwecke zu nutzen. Eine Übersicht von Vergleichsportalen finden Sie in unser Förderübersicht unter dem Reiter "THG-Quote für Elektrofahrzeuge".