Förderaufruf für die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Förderaufruf für nachhaltige Mobilitätskonzepte gestartet. Gegenstand des Aufrufs sind die Erstellung und Weiterentwicklung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach Vorbild der „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) und die dazugehörigen Begleitmaßnahmen.

Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund des Vorschlags der Europäischen Kommission für die verpflichtende Einführung von SUMPs in allen städtischen Knoten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes in Europa (TEN-V). Dies betrifft in Rheinland-Pfalz:

  • Kaiserslautern (mit Förderaufruf 2023 gefördert)
  • Koblenz
  • Ludwigshafen
  • Mainz (mit Förderaufruf 2023 gefördert)
  • Trier

Fördergegenstände sind die Erstellung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen sowie die Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne zur Erreichung eines einheitlichen Qualitätsstandards.

Konkret gefördert werden

  • für die Erstellung der Mobilitätspläne notwendige, neue Personalstellen
  • begleitende Maßnahmen (SUMP in der Kommune bereits vorliegen oder dessen Erstellung oder Fortschreibung nachweislich, z. B. durch Beschluss kommunaler Gremien, in Vorbereitung oder geplant sein)
    • Analyse des Status quo der Verkehrssituation vor Ort,
    • Schaffung struktureller Rahmenbedingungen (u. a. Planung personeller und finanzieller Ressourcen, Zusammenarbeit mit weiteren Fachbereichen und Ämtern, Zeitplanung),
    • Beauftragung externer Dienstleister,
    • Aufbau von Kapazitäten und Expertise in den Kommunalverwaltungen wie bspw. durch die Schaffung neuer Personalstellen für die Dauer der Förderung,
    • (Digitale) Beteiligungsverfahren (z. B. mit Bürgerinnen und Bürgern oder Stakeholderinnen und Stakeholdern),
    • Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren

Der Basisfördersatz beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Antragsstellende in finanzschwachen Städten und Gemeinden bis zu 80 Prozent.

Antragsberechtigt sind deutsche Städte und Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (bspw. interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen).

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Im ersten Schritt ist die Einreichung eines Skizzenformulars (vier DIN-A4-Seiten) sowie ein Zeit- und Ausgabenplan bis spätestens 19. Juli 2024 erforderlich.

Am Dienstag, den 25.06.2024 findet um 10:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf statt: Zur Anmeldung