Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat gestern einen erneuten Aufruf im Rahmen der "Förderrichtlinie Elektromobilität" veröffentlicht. Diesmal richtet sich die Förderung ausschließlich an Kommunen, die im Gegensatz zu Unternehmen keinen Umweltbonus in Anspruch nehmen können.
Wie auch bei den vergangenen Aufrufen wird die Beschaffung von neuen, rein batterieelektrischen E-Fahrzeugen mit dazugehöriger Ladeinfrastruktur über einen Zuschuss gefördert. Die Förderquoten betragen zwischen 40 und 90 Prozent der Investitionsmehrausgaben, je nachdem, ob die Fahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich einer Kommune oder in der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Die Investitionsmehrausgaben werden im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern vorab pauschal ermittelt. Leasingraten, Plug-in-Hybride, Nutzfahrzeuge, Umrüstungen und Gebrauchtfahrzeuge sind nicht förderfähig.
Die Höhe des beantragten Zuschusses muss pro beantragende Kommune mindestens 25.000 Euro brutto, maximal 500.000 Euro brutto betragen.
Es erfolgt eine Priorisierung der Anträge nach Elektrifizierungsgrad der Flotte und nach Anzahl der beantragten Fahrzeuge.
Eine Antragsstellung ist bis zum 28. Juli 2022 möglich.
Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Website des Projektträgers Jülich (PTJ).
Die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz informiert in einem Online-Seminar am 28. Juni 2022 detailliert zu den Inhalten des Förderaufrufs. Eine Anmeldung wird in Kürze über unseren Veranstaltungskalender möglich sein.
Ab dem 29. Juni öffnet das BMDV übrigens auch ein Antragsfenster für E-Nutzfahrzeuge in Kommunen und Unternehmen. Details gibt es ab Mitte Juni auf unserer Webseite.