Das neue Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" startet zum 1. März 2023. Das Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) löst die bisherige BEG-Neubauförderung ab.
Mit dem neuen Programm werden sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude gefördert. Auch Kommunen können sich Neubauten fördern lassen. Unterschieden werden zwei Förderstufen:
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Der Fokus liegt auf der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude - also von der Errichtung bis zum Rückbau- und während der Nutzungsphase auf dem erhöhten Einsatz Erneuerbarer Energien.
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln (kein Tilgungszuschuss) in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in Höhe von 5 bzw. 12,5 Prozent bei QNG-Bauten.
Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitsberatung können zusammen mit den Investitionskosten gefördert werden. Eine zusätzliche Darlehnssumme hierfür sowie die Förderquote von 50 Prozent, die es in der BEG für diese Leistungen gibt, sind jedoch bei den Klimafreundlichen Neubauten nicht vorgesehen.
Die genauen Förderkonditionen können in der Richtlinie nachgelesen werden.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesbauministeriums, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird.
Das Siegel ist an bestimmte Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität von Planungs- und Bauprozessen geknüpft.
Voraussetzung für die Vergabe von QNG ist eine Zertifizierung mit einem Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen und die Einhaltung von besonderen "Anforderungen im öffentlichen Interesse", die aktuelle Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Ressourcenschonung, Gesundheitsschutz und Teilhabe aufgreifen.
Bisherige Neubauförderung im BEG entfällt
Noch bis einschließlich 28. Februar 2023 können Anträge für die Neubauförderung in den bestehenden Produkten "BEG Wohngebäude" (261) und "BEG Nichtwohngebäude" (263) bei der KfW gestellt werden. Danach entfällt diese Förderung.