In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Durch die daraufhin vom Bundesministerium für Finanzen gestoppten Verpflichtungsermächtigungen und eine verhängte Haushaltssperre sind nun unmittelbar eine Großzahl der Förderprogramme betroffen.
Die Fördermittelgeber, z.B. Projektträger ZUG, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), begrüßen weiterhin Antragstellungen zu ihren Förderprogrammen.
Allerdings wurde bei den Fördermittelgebern eine Haushaltssperre verhängt, sodass aktuell keine Bewilligungen ausgestellt werden können. Dies gilt auch für Anträge auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Gestellte Anträge werden vom Fördermittelgeber weiterhin bearbeitet bis zu dem Punkt der erforderlichen Bewilligung. Erst nach Auflösung der Haushaltssperre und Klärung der im einzelnen zur Verfügung stehenden Mittel können Bewilligungen wieder erteilt werden. Die Förderbescheide werden nach dem Datum der Antragstellung erteilt, sodass eine Antragstellung auch zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll sein kann.
Aktuell werden nur noch Bewilligungen verschickt, die vor der gestoppten Verpflichtungsermächtigung im Bundeshaushalt gebucht wurden. Bereits erteilte Bewilligungen haben weiterhin Gültigkeit.
Auswirkungen auf KIPKI-Förderprogramm
Da unklar ist, wann und in welcher Höhe Bundesfördermittel wieder bewilligt werden, empfehlen wir keine Kumulierung mit KIPKI-Mitteln. Die Verwendung von KIPKI-Mitteln muss bis zum 30.06.2026 abgeschlossen sein.
Das KIPKI-Förderprogramm selber ist nicht von der Haushaltssperre des Bundes betroffen! Es wird ausschließlich aus Landesmitteln gespeist. Anträge zur KIPKI-Pauschalförderung können noch bis zum 31. Januar 2024 über die Antragsseite des Umweltministeriums eingereicht werden.