Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“ wird ab 1. Oktober 2024 die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten,
- mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
Positivliste der förderfähigen Lastenräder
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)
- private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Die Förderung erfolgt über das BAFA.
Weitere Informationen im Merkblatt.