Förderung E-Lastenfahrräder

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“  wird ab 1. Oktober 2024 die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.

Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten,
  • mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.

Positivliste der förderfähigen Lastenräder

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen 
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)
  • private Unternehmen - unabhängig von ihrer Rechtsform

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, jedoch maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Die Förderung erfolgt über das BAFA.

Weitere Informationen im Merkblatt.