Förderung für gewerbliches Schnellladen: Antragsfrist endet am 1. November 2024

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Bis einschließlich 1. November 2024 können Unternehmen noch eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beantragen, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.

Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender.

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie auf der Förderseite der Lotsenstelle für alternative Antriebe oder direkt beim Projektträger Jülich.