Förderung für natürlichen Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium (BMUV) fördert mit einer neuen Richtlinie die Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

 

Dazu zählen unter anderem:

  • Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen
  • Die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft
  • Die Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft
  • Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern
  • Die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte (Verbundprojekte) durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich.

Kommunale Eigenbetriebe können keine Anträge stellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (finanzschwache Kommunen: 90 Prozent). Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens der Kommune als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Skizzeneinreichungen sind vom 01.08. bis zum 30.09.2023 möglich. Bewilligungen voraussichtlich ab Anfang 2024.

Weitere Informationen auf der Website zum Förderprogramm Natürlicher Klimaschutz