Die Heizungsförderung / der Heizungstausch kann nun auch von Privatpersonen beantragt werden, die Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sind. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind jetzt antragsberechtigt.
Weitere Infos: www.kfw.de/458
Ab August 2024 sollen weitere Zielgruppen antragsberechtigt für den Heizungstausch sein.
Allerdings gilt aktuell eine befristete Übergangsregelung, die besagt, dass der Heizungstausch bereits jetzt beauftragt und bis 31.08.2024 umgesetzt werden kann und der Antrag dann bis spätestens 30.11.2024 nachträglich gestellt werden kann. Das gilt für alle Antragsberechtigten der BEG EM, also z.B. auch Kommunen.
Weitere Infos zur Übergangsregelung in den FAQ zur BEG EM (vgl. Nr. A.2): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html