Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist eine Antragstellung für Kommunen für die Heizungsförderung ab dem 25. November 2024 möglich, so die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Vertretungsberechtige Personen von Kommunen können sich dann im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Weitere Infos zur Heizungsförderung für Kommunen: www.kfw.de/422