Industrielle Abwärme im Prozess der Kommunalen Wärmeplanung

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Praxisbericht aus Wittlich: Worauf kommt es bei der Nutzung von Abwärme in der Wärmeplanung an?

Klimaschutzmanager Johannes Praeder teilte seine Erfahrungen aus dem abgeschlossenen Wärmeplanungsprozess in der Stadt Wittlich, bei denen Abwärme ein wichtiges Thema war. Er betonte, dass bei der Wahl des Dienstleisters primär die Qualität der Bewerbung im Fokus stand und empfahl, auf einen regionalen Dienstleister zu setzen. Dadurch bleibe die Wertschöpfung vor Ort und lokales Wissen könne in der KWP von Vorteil sein. Praeder riet dazu, schon möglichst früh Kontakt mit potentiellen Abwärmeproduzenten aufzunehmen. 

In Bürgerforen wurden die Menschen vor Ort schon während der Erstellung des Wärmeplans auf dem Laufenden gehalten und ihre Fragen beantwortet. Dadurch bestand die Möglichkeit, selbst den Ton zu setzen und Erwartungsmanagement zu betreiben. Denn die Bürgerinnen und Bürger seien auch mögliche Endkunden für Wärmenetzbetreiber, betonte Praeder. Für die Abfrage des Anschlussinteresses in einem Fokusgebiet habe sich das Anschreiben über die Grundsteuerdatenbank als hilfreich erwiesen. Zum Schluss ging Praeder konkret auf die Fokusgebiete Wengerohr, Rollkopf und die Innenstadt ein. Er zeigte jeweils die Netzparameter und das aktuelle technische Konzept. Für die Innenstadt Wittlichs sei aktuell ein Wärmenetz mit Abwärme des Unternehmens Goodyear vorgesehen. Dies bedeute zwar eine große Netzlänge vom Abwärmeproduzenten zum tatsächlichen Endverbraucher, was letztendlich der engen Bebauung geschuldet sei. Eine andere Lösung sei aber nicht möglich. 

 

Lohnt sich die Erstellung eines Gesamt-Wärmeplans trotz bereits bestehendem Teilkonzept?

Martin Bach, Leiter des Referats Wärme, Gebäude und Quartier der Energieagentur Rheinland-Pfalz, stellte den Bestandschutz nach § 5 Wärmeplanungsgesetz (WPG) für Klimaschutzteilkonzepte „Wärmenutzung“ vor. Dieser gelte, wenn ein Teilkonzept im Wesentlichen vergleichbar zu den Vorgaben des WPGs erstellt wurde. 

Rheinland-pfälzische Kommunen mit einem solchen Klimaschutz-Teilkonzept können nun entscheiden, ob sie sich auf eine existierende Bestandsschutzregelung berufen. Dann müssen sie aktuell für das bereits beplante Gebiet keine KWP erstellen. Verzichten sie auf den Bestandsschutz, können sie mittels der beschlossenen Konnexitätszahlungen zeitnah eine aktuelle kommunale Wärmeplanung durchführen und ihren Bürgerinnen und Bürgern damit zutreffendere Grundlagen z. B. für Entscheidungen rund um die zukünftige CO2-freie Wärmeversorgung zur Verfügung stellen. 

Falls Sie in Ihrer eigenen Kommune beim Abwägen der Vor- und Nachteile beider Optionen Unterstützung wünschen, können Sie sich per E-Mail unter KWP@energieagentur.rlp.de an die Experten der Energieagentur Rheinland-Pfalz wenden.

 

Neues Landesgesetz zur Wärmeplanung: beschlossene Sache 

Beim Netzwerktreffen gab es auch eine positive Nachricht zum Wärmeplanungsgesetz: Nach einem intensiven Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess wurde am 02. April 2025 das Landesgesetz zur Wärmeplanung vom rheinland-pfälzischen Landtag final beschlossen.
Eckpunkte sind unter anderem:

  • (Orts-)Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren durchführen. Im vereinfachten Verfahren können beispielsweise weniger Stellen beteiligt und die Datenerfassung und Kartierung vereinfacht werden.
  • Außer den 47 Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, kann für alle anderen 2.254 (Orts-)Gemeinden das vereinfachte Verfahren genutzt werden.
  • Die Berechnungen des Mehrbelastungsausgleichs wurden angepasst.
  • Kommunen, die schon vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes mit der Wärmeplanung begonnen haben, erhalten ebenfalls Gelder für den Aufbau von Kompetenzen zur Wärmeplanung.

     

Ausblick: Nächstes Netzwerktreffen im Juni 2025

Das 12. landesweite Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“ findet am 16. Juni 2025 statt. Interessierte können sich bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz per E-Mail unter nahwaerme@energieagentur.rlp.de melden.


Kurzinfo zum 11. Netzwerktreffen “Kommunale Wärmeplanung”

Datum: 07. April 2025

Kooperationspartner: Kommunale Spitzenverbände, Verband kommunaler Unternehmen

Teilnehmende: 110 Personen

Referierende:

- Martin Bach, Energieagentur Rheinland-Pfalz (Referat Wärme, Gebäude, Quartier)

- Johannes Praeder, Stadt Wittlich