Das Antragsfenster im aktuellen Aufruf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der "Förderrichtlinie Elektromobilität" ist noch bis 28. Juli geöffnet. Diesmal richtet sich die Förderung ausschließlich an Kommunen, die im Gegensatz zu Unternehmen keinen Umweltbonus in Anspruch nehmen können.
Wie auch bei den vergangenen Aufrufen wird die Beschaffung von neuen, rein batterieelektrischen E-Fahrzeugen mit dazugehöriger Ladeinfrastruktur über einen Zuschuss gefördert. Die Förderquoten betragen zwischen 40 und 90 Prozent der Investitionsmehrausgaben, je nachdem, ob die Fahrzeuge im wirtschaftlichen Bereich einer Kommune oder in der Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Die Investitionsmehrausgaben werden im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern vorab pauschal ermittelt. Leasingraten, Plug-in-Hybride, Nutzfahrzeuge, Umrüstungen und Gebrauchtfahrzeuge sind nicht förderfähig.
Die Höhe des beantragten Zuschusses muss pro beantragende Kommune mindestens 25.000 Euro brutto, maximal 500.000 Euro brutto betragen.
Es erfolgt eine Priorisierung der Anträge nach Elektrifizierungsgrad der Flotte und nach Anzahl der beantragten Fahrzeuge.
Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der Website des Projektträgers Jülich (PTJ).
Die Lotsenstelle für alternative Antriebe der Energieagentur Rheinland-Pfalz informierte in einem Online-Seminar detailliert zu den Inhalten des Förderaufrufs. Das Seminar kann auf unserem YouTube-Kanal eingesehen werden.