Seit 2022 können Halter und Halterinnen von vollbatterieelektrischen E-Fahrzeugen die sogenannte THG-Prämie als zusätzliche Einnahmequelle nutzen. Vergütet werden damit die Emissionen, die bei der Elektromobilität im Vergleich zu konventionellen Antrieben eingespart werden. Dies geschieht über den Treibhausgas-Quotenhandel.
Spezialisierte Zwischenhändler übernehmen die Abwicklung in der Zertifizierung und im Quotenhandel und zahlen basierend auf dem Erlös eine Prämie an die Fahrzeughalter:Innen. In der Regel kann man sich unkompliziert über deren Webseiten anmelden und als Halter:In identifizieren. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich. Manche bieten eine niedrige Festvergütung, andere eine höhere variable Vergütung, die schlimmstenfalls aber auch komplett ausfallen kann. Auch gibt es Mischmodelle, bei der eine Mindestauszahlung garantiert wird, und bei erfolgreichem Handel am Quotenmarkt um eine zusätzliche flexible Vergütung aufgestockt wird. Für das Jahr 2024 sind fixe Prämien von etwa bis zu 100 Euro pro Fahrzeug möglich, je nach Anbieter.
Neben E-Pkw profitieren auch elektrisch betriebene Leichtkrafträder und E-Motorräder - sofern sie schneller als 45km/h fahren und eine Zulassungsbescheinigung benötigen. Zulassungsfreie Kraftfahrzeuge und Plug-in Hybridfahrzeuge können die Prämie nicht beantragen.
Stichtage
Die Prämie muss bis spätestens 15. November des jeweiligen Jahres beantragt werden. Die meisten Anbieter nennen allerdings einen Stichtag, der ein paar Tage oder Wochen davor liegt, um die fristgerechte Abwicklung mit dem Umweltbundesamt gewährleisten zu können.
Dies bedeutet im Übrigen, dass Fahrzeuge, die Ende November oder im Dezember zugelassen werden, für das Zulassungsjahr leer ausgehen.
E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
Seit dem 10. August 2023 gibt es Schätzwerte für E-Nutzfahrzeuge und E-Busse. Die geschätzten Strommengen basieren auf aktuellen Daten zum Verbrauch und lauten:
Fahrzeugklasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge): 3.000 kWh
Fahrzeugklasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge): 20.600 kWh
Fahrzeugklasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge): 33.400 kWh
Fahrzeugklasse M3 (Busse): 72.000 kWh
Auf diese Weise lassen sich aktuell zwischen 300 und 15.000 Euro pro Jahr für ein Nutzfahrzeug oder einen Bus dazuverdienen – je nach Fahrzeugklasse und gewähltem Anbieter.
THG-Prämie für Dienstwagen
Bei Unternehmen fallen die erhaltenen Zahlungen unter die Betriebseinnahmen und sind als Teil des Gewinn steuerpflichtig. Bei Privatpersonen muss die Prämie nicht versteuert werden. Bei Dienstwagen mit privater Nutzung ist in der Regel der Arbeitgeber Halter des Fahrzeugs, so dass auch hier für den Arbeitnehmer keine lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen entstehen.
THG-Prämie für Ladestationen
Auch Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladestationen erhalten für die am Ladepunkt umgesetzten Kilowattstunden entsprechende Zertifikate über die eingesparte CO2-Menge und können diese handeln. Voraussetzung ist seit diesem Jahr allerdings, dass die Ladesäule im Ladesäulenregister aufgeführt sind. Neu ist zudem, dass bei der THG-Prämie für öffentliche Ladesäulen seit dem 01.01.2024 Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt wird. Stichtag zur Einreichung ist weiterhin der 28. Februar des Folgejahres.
Weitere Infos
Auf unserer Förderübersicht gibt es unter "THG-Prämie für E-Fahrzeuge" bzw. "THG-Prämie für öffentliche Ladeinfrastruktur" Hinweise zur Abwicklung und steuerlichen Behandlung sowie Links zu Übersichten von Dienstleistern.
Mehr zum Hintergrund der THG-Prämie und dem THG-Quotenhandel erfahren Sie auf unserer Seite Wirtschaftlichkeit. Die Aufzeichnung unseres Lunch-Talk-Videos zur THG-Quote bietet ebenfalls einen kurzen Einstieg in das Thema.