Nach dem Förderstopp im Dezember 2023 können sind ab heute bei der KfW-Bank wieder Anträge für Förderkredite für klimafreundliche Neubauten gestellt werden. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude und Kommunen und umfasst folgende Programme:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499).
Außerdem sind seit heute auch wieder Anträge für die Förderung genossenschaftlichen Wohnens und für einen Investitionszuschuss Barrierereduzierung möglich.