Kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz - 5 Statements

Martin Bach, Referatsleiter Wärme, Gebäude und Quartier Energieagentur Rheinland-Pfalz, Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Was genau besagt die Kommunale Wärmeplanung?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) liefert den Kommunen einen „Strategie-Plan“ zur Wärmewende. Also einen Plan, wie die Wärmeversorgung mit nachhaltigen CO2-freien Energiequellen zukünftig erfolgen wird.

Die Wärmeplanung beginnt mit einer Bestandsanalyse, in der der aktuelle Wärmeverbrauch und die Energieträger wie auch die verwendete Heiztechnik und Energieinfrastruktur in einem bestimmten Gebiet erfasst werden. Die Daten dafür stammen aus unterschiedlichen Quellen: von Schornsteinfegern, Behörden, den Energieversorgern, aus Katastern und anderen Bereichen.

Es folgt die Potenzialanalyse, die mögliche erneuerbare Wärmequellen analysiert. Auch Einsparpotenziale werden mit untersucht. 

Auf Basis dieser beiden Analysen erstellt die Kommune (bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister) ein Zielszenario für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung (spätestens 2045) und legt Meilensteine für 2030, 2035 und 2040 fest. Das Untersuchungsgebiet wird in verschiedene Eignungsgebiete eingeteilt und je nach Eignung kategorisiert. Beispielsweise ob ein Wärmenetz möglich wäre oder ob eine dezentrale Wärmeversorgung sinnvoller ist. Die geplanten zukünftigen  Wärmeversorgungsarten und Versorgungsstrukturen werden flächendeckend dargestellt.

Mit der Wärmewendestrategie legt die Kommune eine Transformationsstrategie fest. Es wird also festgelegt, wie und in welchen Schritten bzw. mit welchen Maßnahmen die Wärmewende in der Kommune umgesetzt werden soll. Nach fünf Jahren müssen die Kommunen ihre Wärmeplanung evaluieren und bei Anpassungs-/Veränderungsbedarf gegebenenfalls überarbeiten oder aktualisieren („Fortschreibung“). 

Wichtig: Die Kommunale Wärmeplanung ist nicht verbindlich und begründet keinen einklagbaren Rechtsanspruch einzelner Bürger auf die Umsetzung der dargestellten konkreten Schritte/Projekte

Was bedeutet die KWP für die Wärmewende?

Da Kommunen ein wichtiger Player bei der Erreichung der Klimaziele sind, und ein Großteil der Energie für die Erzeugung von Wärme aufgebracht wird, spielt die Kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle als Wegweiser hin zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Sie ist quasi als Fahrplan zu verstehen und zeigt auf, wie die Wärmewende auf kommunaler Ebene sinnvoll umgesetzt werden kann.
Gleichzeitig sind Wärmenetzbetreiber dazu verpflichtet, ihre jeweilige Planung für die Umstellung der jeweiligen Wärmeerzeugung auf eine CO2-freie Wärmebereitstellung zu erstellen und vorzulegen.

Was bedeutete sie für Kommunen und Bürger:innen?

Die Kommunale Wärmeplanung bedeutet zunächst einmal eine Zunahme an Planungs-Wahrscheinlichkeit, gerade für die Bürgerinnen und Bürger. Denn in jenen Gebieten, in denen beispielsweise ein Wärmenetz als Heizquelle wenig/nicht wahrscheinlich ist, können die Bürger davon ausgehen, dass bei ihnen eine dezentrale Lösung notwendig wird (individuelle Einzel-Lösung, z.B. Wärmepumpe, oder eine Quartierslösung o.ä. in Eigenregie (z.B. „Energiegenossenschaft“). Die Wärmeplanung ist kein Umsetzungs- und auch kein Zwangsinstrument. Das heißt, die darin genannten Gebiete, die sich beispielsweise für Wärmenetze eignen, sind POTENZIELLE Gebiete - das bedeutet aber nicht zwingend, dass sie dort auch wirklich realisiert werden. Umgekehrt bedeutete es aber auch nicht, dass man sich an ein Wärmenetz in einem bestehenden Wohngebiet anschließen muss, wenn ein solches Wärmenetz entsteht (in neu geplanten/entstehenden Neubaugebieten KANN dies anders aussehen, wenn die Kommune eine entsprechende Festlegung in einer Satzung trifft („Anschluss- und Benutzungs-Zwang“).

Wie ist das geplante Gesetz zu bewerten und wann wird es voraussichtlich in Kraft treten?

Der Landes-Gesetzentwurf schöpft die Freiheiten, die das Bundesgesetz lässt, voll aus. Die vorgesehene verkürzte Wärmeplanung, das vereinfachte Verfahren und die Möglichkeit sogenannter Konvoi-Verfahren, bei denen sich verschiedene Verbandsgemeinden beim Wärmeplanungsverfahren zusammenschließen können, bieten den Kommunen viel Gestaltungsfreiheit. Das wird sich positiv auswirken.  Das Landesgesetz soll im 1. Halbjahr 2025 in Kraft treten. 

Das Gesetz des Bundes zur kommunalen Wärmeplanung („WPG“) ist am 1.1.2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Bundesländer, Regelungen zu erlassen, dass alle Kommunen eine Wärmeplanung bis spätestens 30.6.2028 durchführen und veröffentlichen; Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen dies bereits bis zum 30.6.2026 erledigt haben (für Kommunen, die bereits eine NKI-Förderung für eine Kommunale Wärmeplanung nach Kommunalrichtlinie beantragt haben, gelten davon unabhängig individuelle andere (frühere) Fristen gemäß Bewilligungsbescheid.

Was ist von der KWP im Hinblick auf die Struktur von RLP -wenige große Städte, ländliche Prägung - zu erwarten? 

Es ist davon auszugehen, dass gerade in den ländlichen Bereichen oftmals dezentrale Lösungen zum Einsatz kommen werden. Mit Sicherheit werden viele potenzielle Wärme-/Energie-Quellen, die bisher ungenutzt blieben, erkannt und offengelegt/dargestellt, z.B  Flusswärme, Seewärme, Grubenwasser oder Abwärme (z.B. Rechenzentren, Produktionsanlagen, etc.) - die KWP bietet also eine große Chance für die Energie- und Wärmewende und für einen umfassenden Beitrag zur Treibhausgas-Neutralität bis zum beschlossenen Zieljahr.