Am Mittwoch, 1. Mai 2024 laufen einzelne Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie (KRL) aus:
- 4.1.3 Umweltmanagementsysteme
- 4.1.5 a) Kommunale Netzwerke (Gewinnungsphase)
- 4.2.4 Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen und Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung adressiert)
- 4.2.2 Sanierung von Lichtsignalanlagen
- 4.2.9 Rechenzentren
- 4.2.10 a) Ersatz ineffizienter Warmwasserbereitung
- 4.2.10 c) Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in Nichtwohngebäuden (wird aktuell durch BEG-Förderung
- adressiert)
- 4.2.10 d) Austausch ineffizienter Elektrogeräte
Grund ist, dass bestimmte Förderschwerpunkte der KRL nur wenig nachgefragt werden oder in anderen Förderrichtlinien (z.B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) adressiert werden. Aus diesem Grund ist eine Novellierung der Kommunalrichtlinie geplant, mit dem Ziel, die Effizienz in der administrativen Abwicklung der Kommunalrichtlinie insgesamt zu verbessern.
Im Vorgriff auf diese geplante Novellierung der Kommunalrichtlinie ist ab dem 1. Mai 2024 eine Antragstellung für die genannten Förderschwerpunkte nicht mehr möglich.
Bereits gestellte Anträge sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Quelle: NKI