Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 30. März über das Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) beraten.
Mit dem Investitionsprogramm will die Landesregierung Klimaschutzmaßnahmen in rheinland-pfälzischen Kommunen mit insgesamt 250 Mio. Euro fördern.
KIPKI - Pauschalförderung
Das Kommunale Investitionsprogramm für Klimaschutz und Innovation (KIPKI) besteht aus zwei Teilen: Einer Pauschalföderung an alle Verbandsgemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise, die insgesamt 180 Millionen Euro umfasst. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner schüttet die Landesregierung rund 44 Euro aus.
Dieses Geld können die Kommunen für Maßnahmen aus einer Positivliste verwenden, beispielsweise zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung bis hin zur energetischen Sanierung kommunaler Immobilien. Auch die Umsetzung kommunaler Förderprogramme sowie kleinere Maßnahmen, etwa zu Beschattungen auf öffentlichen Plätzen, Schulen und Kitas werden damit möglich.
KIPKI - Wettbewerb
Weitere 60 Millionen Euro stehen im Rahmen eines Wettbewerbs für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung für Kommunen und Unternehmen zur Verfügung.
Beratung durch Energieagentur Rheinland-Pfalz
Die Expert:innen der Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützen Kommunen im Rahmen von KIPKI dabei, ihre Bedarfe und Potenziale zu ermitteln und begleiten Kommunen bis zur Antragsstellung der Fördermittel.
Um die aktuelle Situation in den Kommunen zu erfassen, startet die Energieagentur nach Ostern eine Onlineabfrage über ein Mailing der Kommunalen Spitzenverbände direkt auf kommunaler Ebene. Anschließend werden unsere Expert:innen gemeinsam mit den Kommunen in Themen-Workshops tiefer in die Bedarfsermittlung einsteigen und die Kommunen bis zur Antragstellung der KIPKI-Fördergelder unterstützen.
Die Landesenergieagentur informiert auf ihrer Themenseite zu ihren Angeboten.
Gesetz kommt voraussichtlich im Mai
Nach Angaben des Umweltministeriums soll das Gesetz im Mai verabschiedet werden. Beantragen können die Kommunen die Förderung laut Ministerium vom 1. Juli dieses Jahres bis spätestens 31. Januar kommenden Jahres.
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung
inkl. Mittelverteilung und Positivliste
(Stand 10.03.2023)