Am 10. Februar 2025 fand das 10. landesweite Netzwerktreffen zur kommunalen Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz statt. Rund 150 Teilnehmende – darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Planungsbüros und der Politik – informierten sich über aktuelle Entwicklungen und praktische Erfahrungen bei der kommunalen Wärmeplanung. Im Fokus stand der Regierungsentwurf zum Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG-E) sowie Erfahrungsberichte aus der kommunalen Praxis.
Neues Landesgesetz zur Wärmeplanung: Welche Regeln gelten künftig für Kommunen?
Theresa Henne, Referentin im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM), stellte die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzesentwurfs vor. Sie erklärte, dass die kommunale Wärmeplanung (KWP) den Städten und Gemeinden hilft, eine zentrale Wärmeversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger zu prüfen.
Besonders wichtig: Kommunen, die bereits mit der Wärmeplanung begonnen haben, müssen nicht von vorne starten. Bestehende oder bereits in Bearbeitung befindliche Wärmepläne werden anerkannt, wenn bis zum 1. Januar 2024 ein offizieller Beschluss vorlag und der fertige Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2026 veröffentlicht wird.
Ein vereinfachtes Verfahren ist für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern möglich. Zudem können mehrere Kommunen gemeinsam eine Wärmeplanung durchführen, was Ressourcen spart.
Dr. Thomas Rätz vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz betonte, dass sich Kommunen nicht zu früh auf Wasserstoff als Energieträger festlegen sollten. Wasserstoff sei teuer, begrenzt verfügbar und werde nicht überall flächendeckend nutzbar sein. Er riet dazu, die Möglichkeiten des vereinfachten Verfahrens zu prüfen und zu nutzen. Die Kommunalrichtlinie erfordere, so Rätz, eine sehr präzise Abrechnung der einzelnen Positionen, was bedeutet, dass jede Ausgabe genau dokumentiert und nachgewiesen werden müsse. Im Gegensatz dazu böten die Konnexitätszahlungen mehr Flexibilität, da sie selbstverwaltend eingesetzt werden könnten.
Fristen und Fördermöglichkeiten: Was müssen Kommunen beachten?
Rebecca Jung vom Förderreferat der Energieagentur Rheinland-Pfalz erläuterte, dass Kommunen, die ihre Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie finanzieren, ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen, vom Gemeinderat verabschiedet und veröffentlicht haben müssen. Dieser Zeitrahmen sollte in die Planung unbedingt mit einfließen.
Sie kündigte außerdem die Entwicklung eines Muster-Leistungsverzeichnisses für Kommunen an, die ihre Wärmeplanung nach den neuen AGWPG-Regelungen durchführen. Dieses wird gemeinsam mit der Kommunalwirtschaft Wärme Halle (KWW Halle) erarbeitet und zum Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht.
Praxisbericht aus Kirchen (Sieg): Worauf kommt es bei der Wärmeplanung an?
Tim Kraft, Leiter der Wirtschaftsförderung und des Bauamts der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg), teilte seine Erfahrungen aus dem laufenden Wärmeplanungsprozess in seiner Gemeinde.
Er betonte, dass die Auswahl eines erfahrenen und zuverlässigen Planungsbüros entscheidend für den Erfolg der Wärmeplanung sei. In vielen Kommunen könne das vorhandene Personal nicht zusätzlich aufgestockt werden, weshalb externe Unterstützung eine große Entlastung darstellt.
Ein besonderes Augenmerk legte Kraft auf die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. In Bürgerforen wurden die Menschen vor Ort über den Wärmeplan informiert und ihre Fragen beantwortet. Dabei wurde auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt, damit die Bürgerinnen und Bürger die Auswirkungen der Wärmeplanung auf ihre eigenen Gebäude verstehen.
Ausblick: Nächstes Netzwerktreffen im April 2025
Das 11. landesweite Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“ findet am 7. April 2025 statt. Kommunale Vertreterinnen und Vertreter sind herzlich eingeladen, sich über neue Entwicklungen und Praxiserfahrungen auszutauschen.
Interessierte können sich bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz per E-Mail unter nahwaerme@energieagentur.rlp.de melden.
Kurzinfo zum 10. Netzwerktreffen “Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz”
Datum: 10. Februar 2025
Kooperationspartner: Kommunale Spitzenverbände, Verband kommunaler Unternehmen
Teilnehmende: 150 Personen
Referierende:
- Theresa Henne, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
- Dr. Thomas Rätz, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Rebecca Jung, Energieagentur Rheinland-Pfalz (Referat Förderung)
- Tim Kraft, Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg), Wirtschaftsförderung und Bauamt