Die bislang als „Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte“ (nicht-investive Modellprojekte) bekannte Förderung wurde neu aufgelegt. Die überarbeitete Förderrichtlinie ist nun unter dem neuen Namen „Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte“ verfügbar.
Die Förderung richtet sich an nicht-investive Projekte, die durch einen Fokus auf Umsetzung, Übertragbarkeit und Sichtbarkeit neue oder bereits entwickelte Ansätze dauerhaft und flächendeckend in den Prozessen und Abläufen der jeweiligen Zielgruppen verankern wollen. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn:
- gesellschaftliche Prozesse zum Klimaschutz initiiert werden und
- nachweislich praktische und wirksame Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Entsprechende Themenaufrufe werden voraussichtlich im Sommer 2025 veröffentlicht. Vorgesehen ist ein zweistufiges Antragsverfahren.