Bis zum 08. Mai 2023 können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, gemeinnützige Institutionen und Zweckverbände wieder Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfrastruktur beantragen. Auch kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt. Ein Aufruf für Kommunen und öffentliche Einrichtungen erfolgt ab dem 21. April.
Gefördert wird der Kauf von neuen, rein batterieelektrischen Pkw (Klasse M1) und Leichtfahrzeugen (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e). Pkw sind nur bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro förderfähig. Ebenso bezuschusst wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb der so beschafften Fahrzeuge notwendig ist.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich für die Elektrofahrzeuge an den Mehrausgaben, die im Vergleich zu einem Verbrenner für den Kauf getätigt werden müssen. 40 Prozent, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 50 Prozent dieser Mehrausgaben werden über den Zuschuss abgefangen. Für die gängigen am Markt verfügbaren Fahrzeuge bzw. Segmente wird dies über Pauschalen abgerechnet.
Weitere Informationen zum Förderaufruf gibt es in unserem Förderüberblick unter "Förderrichtlinie Elektromobilität".
Der Förderaufruf ermöglicht Unternehmen, die aufgrund langer Lieferzeiten von Fahrzeugen nicht mehr den Umweltbonus beantragen werden können, eine alternative staatliche Unterstützung für die Elektrifizierung ihrer Flotten zu erhalten.
Die Lotsenstelle für alternative Antriebe in Rheinland-Pfalz informiert zu den Details des Förderaufrufs in einem Online-Seminar in den kommenden Wochen. Das genaue Datum dieser kostenfreien Veranstaltung werden wir in Kürze hier und im Veranstaltungskalender der Energieagentur Rheinland-Pfalz veröffentlichen.