Neuer Förderschwerpunkt "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment"

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

zum 1. Oktober 2024 wird das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau - Kommunen“ (Programmnummer 498/499) um den Förderschwerpunkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ ergänzt.

 

Gefördert werden nun die folgenden Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude

Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • als Effizienzhaus 40 oder Effizienzgebäude 40 eingestuft wird,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemis­sionen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude (QNG) Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt wird.

Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG

Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • als Effizienzhaus 40 oder Effizienzgebäude 40 eingestuft wird,
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt - bestätigt durch ein Nachhaltigkeits­zertifikat und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Klimafreundliches Wohngebäude/­Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment   

Nichtwohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • als Effizienzgebäude 55 eingestuft wird,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 aus­stößt, dass die Anforderung an Treibhaus­gas­emis­sionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“ erfüllt werden und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn zusätzlich zu den Anfor­derungen an ein klima­freundliches Nichtwohn­gebäude im Niedrigpreis­segment

  • eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist und
  • der Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden unterschritten wird.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude: 5 Prozent Zuschuss
  • Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG: 10 Prozent Zuschuss
  • Klimafreundliches Wohngebäude/­Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment: 5 Prozent Zuschuss

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Weitere Infos: www.kfw.de/499

 

Alle anderen Zielgruppen, z.B. kommunale Unternehmen, müssen bezüglich der Förderung des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreis­egment auf folgende Förderprogramme zurückgreifen: