zum 1. Oktober 2024 wird das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau - Kommunen“ (Programmnummer 498/499) um den Förderschwerpunkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ ergänzt.
Gefördert werden nun die folgenden Stufen:
Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- als Effizienzhaus 40 oder Effizienzgebäude 40 eingestuft wird,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG
Ein Gebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- als Effizienzhaus 40 oder Effizienzgebäude 40 eingestuft wird,
- die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt - bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment
Nichtwohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- als Effizienzgebäude 55 eingestuft wird,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) Plus“ erfüllt werden und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn zusätzlich zu den Anforderungen an ein klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment
- eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist und
- der Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus von Gebäuden unterschritten wird.
Wie hoch ist die Förderung?
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude: 5 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG: 10 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment: 5 Prozent Zuschuss
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Weitere Infos: www.kfw.de/499
Alle anderen Zielgruppen, z.B. kommunale Unternehmen, müssen bezüglich der Förderung des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreisegment auf folgende Förderprogramme zurückgreifen:
- Nichtwohngebäude: www.kfw.de/596
- Wohngebäude: www.kfw.de/296