Seit 1. November 2022 ist die Novellierung der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft. Darin ist die kommunale Wärmeplanung als neuer Förderschwerpunkt definiert.
Konkret wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans mit bis zu 90 Prozent der Kosten gefördert, finanzschwache Kommunen erhalten 100 Prozent Förderung, wenn der Antrag bis 31.12.23 gestellt wird. Danach beträgt der Zuschuss 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, für finanzschwache Kommunen 80 Prozent.
Bezuschusst werden Ausgaben für
- fachkundige externe Dienstleister:innen zur
- Planerstellung
- Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteur:innen
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Ziel: Klimafreundliche Wärmeversorgung
Damit erhalten Kommunen einen "Fahrplan", um ihre Wärmeversorgung umzustellen und treibhausneutral und nachhaltig zu gestalten.
Bei einer Wärmeplanung wird der Wärmebedarf der Kommune ermittelt und ein Konzept zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt bzw. eine kreisangehörige Kommune noch nicht an entsprechenden Konzepten des Landkreises beteiligt war.
Weitere Details zur Förderung kommunaler Wärmeplanung können auf der Förderseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eingesehen werden.