Die Kommunalrichtlinie wurde überarbeitet und tritt in der neuen Fassung am 1. November 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass Anträge nach der alten Kommunalrichtlinie nur noch bis zum 31. Oktober 2024 möglich sind. Für die überarbeitete Kommunalrichtlinie können Anträge erst ab dem 1. Februar 2025 beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.
Abhängig vom Fördergegenstand, der zu beantragenden Fördersumme oder dem Planungsstand kann es sinnvoll sein, noch bis Ende Oktober 2024 einen Förderantrag nach der alten Kommunalrichtlinie zu stellen. Das Förderteam der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat die alte und neue Fassung der Kommunalrichtlinie verglichen und Übersichten zu den wichtigsten Änderungen vorbereitet.