Mit der Fortsetzung des Förderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (Programmnummer 444) sind nun wieder Anträge möglich.
Gefördert werden Baumpflanzungen, die Anlage kleiner, naturnaher Parkflächen sowie Naturerfahrungsräume und urbane Wäldern. Gefördert werden auch die Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement und die Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer.
Wichtige Neuerung
Neu hinzugekommen ist die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen und die Erstellung kommunaler Entsiegelungskonzepte. Die Förderung von Entsiegelungskonzepten für bebaute Räume soll die vorhandenen Potenziale zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen erschließen.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent und 90 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
Infoveranstaltungen
Im Rahmen von Stadt.Land.Stark werden zum Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ Informationsveranstaltungen angeboten:
- Infoveranstaltung am Mittwoch, den 12. März, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Die Einwahldaten lauten: https://us02web.zoom.us/j/85168042147, Meeting-ID: 851 6804 2147 - Infoveranstaltung am Dienstag, den 25. März, 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Die Einwahldaten lauten: https://us02web.zoom.us/j/82416546227, Meeting-ID: 824 1654 6227
Darüber hinaus veranstaltet die KfW am Mittwoch, den 9. April 2025 um 11:00 Uhr ein „Spezial-Webinar „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen - Schwerpunkt Entsiegelung“.
Eine Anmeldung ist erforderlich.