Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde kürzlich der Projektaufruf 2023 veröffentlicht.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Schwerpunkt soll auf Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Sanierungsrückstand gesehen wird.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“).
Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 70 oder bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG die Effizienzgebäude-Stufe „Denkmal“ gem. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erreichen.
Ersatzneubauten (nur in Ausnahmefällen förderfähig!) und Erweiterungen, die eine zusammenhängende Netto-Grundfläche von mehr als 50m² aufweisen, müssen nach Abschluss der Maßnahme die Effizienzgebäude-Stufe 40 gem. BEG erreichen.
Wie lauten die Förderkriterien?
Kriterien für eine Förderung sind:
- Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
- Zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit,
- begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune,
- klima- und ressourcenschonendes Bauen,
- überdurchschnittliche fachliche Qualität,
- erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz)
Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 45 Prozent. Eine kleinteilige Förderung ist nicht vorgesehen. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel mindestens 1 Million Euro betragen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 6 Millionen Euro.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen. Skizzen (Stufe 1) können bis zum 15.09.2023 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden.
Weitere Infos und Erläuterungen finden Sie im Projektaufruf auf der Website des BBSR.