Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am Mittwoch, 13. Dezember, beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.
Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bafa eingingen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet.
Der Umweltbonus, die sogenannte Kaufprämie für Elektroautos, sollte ursprünglich bis Ende 2024 gelten und ab Januar gedeckelt werden. Der Zuschuss setzte sich aus einem Herstelleranteil sowie dem Anteil des Bundes zusammen und konnte nach Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden.
Seit 2016 seien etwa zehn Milliarden Euro im Rahmen des Umweltbonus für etwa 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge ausgezahlt worden, teilte das Ministerium mit. Das Förderprogramm sei sehr erfolgreich und habe die Elektromobilität entscheidend vorangebracht.
Und nun?
Verschiedene Fahrzeughersteller kündigten nun an, vorübergehend nicht nur den Herstelleranteil weiterhin auszuzahlen, sondern den kompletten Umweltbonus zu übernehmen.
Außerdem kann pro Fahrzeug einmal jährlich die THG-Prämie beantragt werden. Infos dazu in der Förderübersicht der Lotsenstelle für alternative Antriebe.