Seit einigen Jahren schon belohnt der Umweltbonus Käufer von Elektroautos mit Prämien, um die im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen (noch) höheren Anschaffungspreise auszugleichen und den Markt für Elektromobile anzukurbeln. Mit Erfolg: In den vergangenen drei Jahren gab es bei den Neuzulassungen deutliche Zuwächse für Pkw mit alternativen Antrieben.
Inzwischen hat sich ein Markt etabliert und der Preis für ein E-Auto nähert sich immer mehr dem eines vergleichbaren Benziners oder Diesels. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in 2022 beschlossen, den Umweltbonus abzusenken und außerdem den Kreis der berechtigten Empfänger sowie der begünstigten Fahrzeuge zu verkleinern. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick, die ab 01. Januar 2023 gelten:
Nur noch "reine" E-Fahrzeuge erhalten die Prämie
Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV), die einen maximalen Netto-Basis-Listenpreis von bis zu 65.000 Euro aufweisen, erhalten den Umweltbonus. Ab einem Netto-Basis-Listenpreis von 40.000 Euro allerdings mit einem geringeren Satz. Bisher noch subventionierte Plug-in Hybride sind nun vom Umweltbonus ausgeschlossen.
Mehr erfahren über die Unterschiede zwischen den Antriebsarten
Gefördert werden der Kauf oder das Leasing von Neufahrzeugen oder sogenannten "jungen Gebrauchten", für die noch keine staatliche Förderung bei der Erstzulassung in Anspruch genommen wurde und die weitere Kriterien erfüllen müssen. Beim Leasing bestimmt die Haltedauer die Prämienhöhe.
Höhe des Umweltbonus
Der Umweltbonus wird hälftig vom Staat und von beteiligten Automobilherstellern finanziert. Die staatliche Förderung kann nur in Kombination mit dem Herstelleranteil beantragt werden. Es gelten Fördersätze zwischen 2.250 Euro und 6.750 Euro - je nachdem, ob es sich um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt; ob das Fahrzeug geleast oder gekauft wird und wie hoch der Netto-Basis-Listenpreis ist. In unserer Förderübersicht sind die unterschiedlichen Sätze unter "Förderungen Fahrzeuge >"Unternehmen" oder "Privatpersonen" >"Umweltbonus ab 2023" abgebildet.
Unternehmen sind nur noch bis Ende August antragsberechtigt
Eine große Veränderung ergibt sich im Empfängerkreis des Umweltbonus'. Ab September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt. Unternehmen, Körperschaften, Vereine, Stiftungen können nur noch bis zum 31. August Anträge stellen. Kommunen sind nicht antragsberechtigt. Weiterhin ist das Datum der Zulassung des betreffenden Fahrzeugs entscheidend - lange Lieferzeiten sollten bei der Kalkulation der Investition dringend beachtet werden.
Ab 2024 weitere Verschärfungen
Zum Jahreswechsel 2023/24 werden die Höhe der Prämie, wie auch der Kreis der begünstigten Fahrzeuge reduziert. Die ab dann gelten Veränderungen sind ebenfalls auf unserer oben genannten Förderübersicht abgebildet.
Auf unserer Website und in unserem Newsletter werden wir wie immer über Änderungen in der Förderkulisse informieren.