Die Infrastruktur für PKW, Nutzfahrzeuge und Schiffe mit alternativem Antrieb soll in der EU deutlich ausgebaut werden. Der Vorschlag für die „Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (abgekürzt „AFIR“) wurde bereits im März dieses Jahres erarbeitet und nun vom EU-Parlament offiziell verabschiedet.
Insbesondere der Ausbau der E-Ladesäulen steht im Fokus. Denn innerhalb der EU hatte sich seit 2016 die Anzahl der Elektrofahrzeuge versiebzehnfacht, die Zahl der Ladestationen, laut der Vorlage der Europäischen Kommission, jedoch nur versechsfacht. Darüber hinaus soll die Tankinfrastruktur für Wasserstoff und LNG deutlich verbessert werden. Zudem wird eine bessere Transparenz hinsichtlich der Verfügbarkeit, der Wartezeiten und der Preise durch eine EU-Datenbank für alternative Kraftstoffe angestrebt, die die Kommission bis 2027 errichten soll.
Die Verabschiedung durch das EU-Parlament ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzpakets „Fit für 55“ und somit zur Erreichung des Ziels, bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu senken. Im Bereich Mobilität ist dazu eine ausreichende, öffentlich zugängliche Infrastruktur für alternative Antriebe unumgänglich.
Alle 60 Kilometer eine Ladesäule
Die AFIR-Verordnung benennt konkrete Zahlen für E-Ladestationen sowie Wasserstoff- und LNG-Tankstellen. Dazu gehören u.a. folgende Eckdaten:
- Bis Ende 2025 sollen für Pkw entlang der Hauptrouten in der EU alle 60 Kilometer Ladestationen entstehen
- Für Lkw und Busse muss alle 120 Kilometer mindestens eine Ladestation auf diesen Routen vorhanden sein
- Bis 2031 sollen mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen entlang dieser Hauptrouten errichtet werden
Als Hauptrouten klassifiziert die Europäische Union allen voran das sogenannte „TEN-T-Kernnetz“. Dabei handelt es sich um ein Geflecht aus teils bestehenden, teils geplanten transeuropäischen Straßen-, Eisenbahn-, Flug- und Wassertankstellen-Verbindungen in der EU. Für Regionen in äußerster Randlage, Inseln und Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen ist damit zu rechnen, dass es Ausnahmeregelungen geben wird.
Mehr Bezahlmöglichkeiten
Auch im Hinblick auf die Zahlungsmodalitäten an Ladesäulen sollen durch die AFIR-Verordnung Verbesserungen erzielt werden: Demnach wird zukünftig das Bezahlen mit Zahlungskarten, kontaktlosen Geräten oder in bestimmten Fällen mit QR-Code möglich sein. Außerdem sollen die Preise pro Kilowattstunde, pro Minute/Sitzung oder pro Kilogramm angezeigt werden.
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bildet den aktuellen Stand des Ladeinfrastruktur-Ausbaus im Land in ihrem Energieatlas ab. Des Weiteren hält die Lotsenstelle für alternative Antriebe in ihrer Broschüre „Elektromobilität in Unternehmen: Wirtschaftlich, nachhaltig, rechtssicher“ einige wichtige Informationen bereit, die beim Aufbau von Ladeinfrastruktur zu beachten sind.