Welche Pflichten gibt es für Ladeinfrastruktur an Gebäuden?

Foto: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Durch das "Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz", kurz "GEIG", existieren seit einigen Jahren Vorschriften zur Installation von Ladepunkten und/oder zur baulichen Vorbereitung von Ladeinfrastruktur durch Leerrohre an größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für größere Nichtwohngebäude im Bestand rückt die Frist zur Installation eines Ladepunkts mit dem Jahreswechsel näher. Die Vorgaben des GEIG sind gekoppelt an die Anzahl der Stellplätze und fallen für Neubauten und den Bestand unterschiedlich aus. 

Betroffen vom GEIG sind:

  • Gebäudeeigentümer von bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als zwanzig Stellplätzen
  • Gebäudeeigentümer von bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, bei denen eine größere Renovierung ansteht
  • Gebäudeeigentümer von zu errichtenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen
  • Gebäudeeigentümer von zu errichtenden Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen

Vereinzelt gibt es Ausnahmen, unter anderem für kleine und mittlere Unternehmen.

Vor kurzem wurde zudem die zugrundeliegende EU-Richtlinie, die "Energy Performance of Buildings Directive", kurz "EPBD", überarbeitet. Sie sieht verschärfte Verpflichtungen vor, die in den kommenden zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Für Bürogebäude wird es zum Beispiel extra Vorschriften geben, aber auch andere Immobilien müssen sich auf strengere Vorgaben einstellen. 

Mehr Informationen im Online-Seminar

Dr. Karla Klasen, Senior Associate bei der Kanzlei Osborne Clarke, stellt die aktuelle Rechtslage vor und gibt einen Ausblick auf anstehende Verschärfungen in einem Online-Seminar am 1. Oktober, 10:00 bis 12:00 Uhr. Über unseren Veranstaltungskalender können Sie sich bis zum 30. September anmelden.

Das Online-Seminar findet als achte Veranstaltung der Reihe "Elektrisch unterwegs" statt. In dieser Veranstaltungsreihe informieren die Lotsenstelle für alternative Antriebe Rheinland-Pfalz und die Geschäftsstelle für die Elektromobilität in Hessen seit 2023 gemeinsam zu wiederkehrenden Fragen und Themen rund um alternative Antriebe in Kommunen und Unternehmen. Weitere Informationen zur Reihe gibt es auf unserer Themenseite.