Positive Entwicklung bei der Luftqualität in Deutschland

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Das Umweltbundesamt (UBA) verkündete kürzlich eine positive Mitteilung: „2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten“. Dies zeigt, dass bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität tatsächlich Wirkungen zeigen.

Für die Erhebung der relevanten Daten werden in Deutschland über 600 Messstationen betrieben, die strategisch über das ganze Land verteilt sind. Diese überwachen verschiedene Luftschadstoffe, darunter Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2). Ihre Positionierung zielt darauf ab, die höchsten Schadstoffkonzentrationen zu erfassen, denen die Bevölkerung in Deutschland ausgesetzt ist. Die Luftqualitätsstandards für Feinstaub wurden zum siebten Mal in Folge eingehalten. Und das ist noch nicht alles: 2024 ist das erste Jahr seit Messbeginn, in dem auch die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten wurden. Der aktuelle Jahresmittelgrenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³).

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, führt den Erfolg auf die „gezielten Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen“ zurück und betont dabei die Bedeutung der Reduzierung der Emissionen im Verkehrsbereich, die unter anderem durch die Anwendung von Partikelfiltern oder die Einführung schärferer Abgasnormen erzielt werden konnte. Auch die „Elektrifizierung von Bussen im ÖPNV, das Verflüssigen von Verkehren und Geschwindigkeitsreduzierungen“ haben sich als effektiv erwiesen.

Grenzwerte werden bald sinken

In der Kritik steht, dass die bestehenden Grenzwerte nicht länger den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Gemäß der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine signifikante Senkung der Grenz- und Zielwerte der Luftqualität erforderlich, um die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu reduzieren. In der Konsequenz wurden die europäischen Richtlinien überarbeitet und traten Mitte Dezember 2024 in Kraft. Demzufolge sind alle EU-Länder bis Jahr 2030 verpflichtet die neuen, strengeren Schadstoffgrenzen anzustreben und einzuhalten.

Nach den neuen Luftqualitätsrichtlinien der EU müssen bestimmte Werte halbiert oder noch weiter gesenkt werden. So müssen die Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 auf 20 µg/m³ und für Feinstaub (PM2,5) von derzeit 25 auf 10 µg/m³ fallen. Das Umweltbundesamt ist zuversichtlich, dass das Erreichen der neuen Grenzwerte möglich ist, auch wenn das auf den ersten Blick ambitioniert erscheinen mag. Beobachtungen deuten darauf hin, dass die Werte kontinuierlich sinken und sich die Luftqualität verbessert. Bei konsequenter Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sind die Ziele erreichbar. Ein wichtiger Beitrag kann dabei durch die Verkehrswende geleistet werden: Weniger Stickdioxid kann durch die Umstellung auf alternative Antriebe, vor allem die Elektromobilität erreicht werden. Für die Reduzierung der Feinstaubbelastung ist vor allem die Förderung des Rad- und Fußverkehrs wichtig, da bei allen motorisierten Verkehren Feinstaub durch den Reifen- und Bremsenabrieb erzeugt wird. 

Die vollständige Pressemitteilung und die vorläufige Beurteilung der Luftqualität 2024 finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.