Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ die letzten Förderbescheide vergeben. Gefördert werden insgesamt 186 Busse und die dazugehörige Infrastruktur. 53,4 Mio. Euro gehen an elf Busunternehmen und zwei Landkreise in Deutschland.
Auch zwei Unternehmen aus Rheinland-Pfalz erhalten Förderung für 60 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu Diesel-Bussen. Die Bohr Ominbus GmbH aus Lautzenhausen im Rhein-Hunsrück-Kreis erhält 5.985.544 € für 20 Fahrzeuge mit dazugehöriger Ladeinfrastruktur und die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG erhalten 3.291.040 Euro für 16 E-Busse und Ladeinfrastruktur.
Weitere Fördermittel für Busse mit alternativen Antrieben und Lade-/Tankinfrastruktur vom Bund sind auf Grund der Haushaltslage nicht geplant. Die Verkehrsbetriebe fürchten eine Delle beim Umstieg auf alternative Antriebe, wie bei der 15. Elektrobuskonferenz des VDV in Berlin deutlich wurde. Der Umstieg auf Busse mit alternativen Antrieben ist für Busunternehmen eine enorme Herausforderung, da die Mehrkosten nicht über die Fahrpreise abgedeckt werden können. Ein kleiner Lichtblick sind die THG-Prämie, die Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2030 und der danach 50 % reduzierte Steuersatz sowie Sonderabschreibungen.
Dass an der Umstellung der Busflotten langfristig jedoch kein Weg vorbeigeht, lässt sich aufgrund der weiterhin stagnierenden Emissionen im Verkehrssektor nicht leugnen. Auch rein rechtlich gibt es mit dem Gesetz über die Beschaffung Saubere Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) inzwischen eine Verpflichtung, den Busfuhrpark zumindest teilweise zu elektrifizieren: Im Zeitraum von August 2021 bis Ende 2025 gilt für Beschaffungen oder Dienstleistungen der öffentlichen Hand oder von sogenannten Sektorenauftraggebern, dass 45 Prozent der eingesetzten Busse "emissionsarm", davon die Hälfte lokal emissionsfrei sein müssen. Von 2026 bis Ende 2030 wächst die Quote auf 65 Prozent, davon wiederum die Hälfte emissionsfrei. Hier erhalten Sie Informationen zum SaubFahrzeugBeschG und der zugrundeliegenden Clean Vehicles Directive der EU.