Wie bei der 8. Fachkonferenz „Elektromobilität vor Ort“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) am 7. April 2022 verkündet wurde, können Kommunen und Unternehmen ab sofort Anträge auf die Förderung von nutzerorientierten und innovativen Elektromobilitäts- und Ladeinfrastrukturkonzepten stellen.
Diese sollen einen oder mehrere dieser inhaltlichen Schwerpunkte fokussieren:
- Elektrifizierung von kommunalen bzw. gewerblichen Fahrzeug-Flotten/Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente
- Ertüchtigung von kommunalen Verkehrs- und Logistikkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente
- Erstellung von gewerblichen Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung von digitalen Instrumenten
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben können als Zuschuss gewährt werden, wobei die förderfähigen Ausgaben je Elektromobilitäts- / Ladeinfrastrukturkonzept auf maximal 100.000 Euro (netto) begrenzt sind.
Antragberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, nachgelagerte Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen sowie Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen
Die Antragsfrist endet am 19. Mai 2022 für die elektronische Einreichung bzw. am 20. Mai 2022 (Poststempel) für die Einreichung per Post.
Der aktuelle Förderaufruf für Konzepte ist der vierte Aufruf im Rahmen der bis Ende 2025 laufenden Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV. Bereits geförderte Mobilitätskonzepte auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität von 2017 sind auf der Website der NOW GmbH erfasst.
Weitere Informationen zu aktuellen Fördermitteln für alternative Antriebe finden Sie auf unserer Fördermittelübersicht.