Blick auf Windkraft und Photovoltaik bei aufgehender Sonne

Klimaneutrale Landesverwaltung

Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist es den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dies bedeutet, dass bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 90 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden müssen. 

Den öffentlichen Stellen kommt dabei eine Vorbildfunktion im Klimaschutz zu. Dies schreibt sowohl das Klimaschutzgesetz des Bundes als auch das Landesklimaschutzgesetz (§ 9) vor.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt die Landesverwaltung strategisch, um diese Ziele zu erreichen. Sie unterstützt auch die Kommunen, die ebenso wie die Landesregierung eine Vorbildfunktion haben und zu Einsparungen verpflichtet sind.

Klimaneutralität bis 2030

Mit dem Landesklimaschutzgesetz setzt sich Rheinland-Pfalz zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstigen Landeseinrichtungen sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren, die Forstverwaltung sogar schon bis 2025. Die Belange des Klimaschutzes sollen bei allem Handeln öffentlicher Stellen berücksichtigt werden.

THG-Emissionen betrugen 210 Kilotonnen CO2-Äquivalente

Die FutureCamp Climate GmbH hat eine CO2-Startbilanz für die Landesverwaltung erstellt. Im Referenzjahr 2018 lagen die THG-Emissionen der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz mitsamt den Hochschulen bei 210 Kilotonnen CO2-Äquivalente. Die Liegenschaften mit den Bereichen Wärme (47 Prozent) und Strom (34 Prozent) sind maßgeblich für die THG-Bilanz. Der Fuhrpark schlägt mit ca. 13 Prozent und die Dienstreisen mit drei Prozent zu Buche. Abfall und Abwasser machen zwei Prozent und die Beschaffung ein Prozent der Gesamtbilanz aus.

Leitfäden und -linien: Fahrpläne zum Erreichen der Klimaneutralität

Die THG-Bilanz der Landesverwaltung zeigt, dass die drei Kernbereiche „Wärme“, „Strom“ und „Mobilität“ entscheidend für das Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung sind. Demnach sind erforderlich

  • der vollständige Austausch von Öl- bzw. Gasheizungen gegen erneuerbare Wärmebereitstellung
  • der Bezug von 100 Prozent Ökostrom in allen Landesliegenschaften und
  • die Umstellung des Fuhrparks auf Antriebe durch erneuerbare Energiequellen, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. 

Im damaligen Umweltministerium wurde hierzu ein Pilotprojekt durchgeführt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen wurde ein Leitfaden zur Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung für Rheinland-Pfalz entwickelt und 2022 veröffentlicht.

Ein weiterer Baustein zur Zielerreichung ist die Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. An der Erstellung dieser Leitlinie hat die Landesenergieagentur mitgewirkt.

Einsparverpflichtung auch für Kommunen

Öffentliche Stellen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von 1 Gigawattstunde oder mehr sind zu jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch in Höhe von 2 Prozent pro Jahr bis zum Jahr 2045 verpflichtet (§6 EnEfG).

Laut Landesklimaschutzgesetz erfüllen die Gemeinden und Landkreise ihre Vorbildfunktion in eigener Verantwortung. Das Land wird sie hierbei beratend unterstützen. Daher hat die Landesregierung sowie das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem Verband kommunaler Unternehmen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz den Kommunalen Klimapakt (KKP) eingerichtet.

Die Kommunen, die dem Kommunalen Klimapakt beigetreten sind, verstärken ihr klimagerechtes Handeln. Sie forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Dazu wird in der Kommune eine Klimaschutzstrategie bzw. Strategie zur Anpassung an die Klimawandelfolgen entwickelt oder vorhandene Strategien weiterentwickelt.

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Marco Weiler,
M. Sc.
Referent Klimaneutrales Rheinland-Pfalz
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