Mit diesem Aufruf unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Erstellung und Weiterentwicklung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach Vorbild der „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) und die dazugehörigen Begleitmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt vor dem Hintergrund des Vorschlags der Europäischen Kommission für die verpflichtende Einführung von SUMPs in allen städtischen Knoten des Transeuropäischen Verkehrsnetzes in Europa (TEN-V). Dies betrifft in Rheinland-Pfalz:
- Kaiserslautern (mit Förderaufruf 2023 gefördert)
- Koblenz
- Ludwigshafen
- Mainz (mit Förderaufruf 2023 gefördert)
- Trier
Status:
Aktuell. Die Einreichung eines Skizzenformulars (vier DIN-A4-Seiten) sowie ein Zeit- und Ausgabenplan ist bis spätestens 19. Juli 2024 erforderlich (siehe auch weiter unten unter Punkt „Antragsstellung“).
Was wird gefördert?
Fördergegenstand:
- Erstellung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen.
- Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne zur Erreichung eines einheitlichen Qualitätsstandards
Konkret gefördert werden
- für die Erstellung der Mobilitätspläne notwendige, neue Personalstellen
- begleitende Maßnahmen (SUMP in der Kommune bereits vorliegen oder dessen Erstellung oder Fortschreibung nachweislich, z. B. durch Beschluss kommunaler Gremien, in Vorbereitung oder geplant sein)
- Analyse des Status quo der Verkehrssituation vor Ort,
- Schaffung struktureller Rahmenbedingungen (u. a. Planung personeller und finanzieller Ressourcen, Zusammenarbeit mit weiteren Fachbereichen und Ämtern, Zeitplanung),
- Beauftragung externer Dienstleister,
- Aufbau von Kapazitäten und Expertise in den Kommunalverwaltungen wie bspw. durch die Schaffung neuer Personalstellen für die Dauer der Förderung,
- (Digitale) Beteiligungsverfahren (z. B. mit Bürgerinnen und Bürgern oder Stakeholderinnen und Stakeholdern),
- Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren
Der Basisfördersatz beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Antragsstellende in finanzschwachen Städten und Gemeinden bis zu 80 Prozent.
Wer ist förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind
- deutsche Städte und Gemeinden,
- Landkreise und
- Zweckverbände
- Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (bspw. interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen)
Wie wird gefördert?
Mit diesem Aufruf werden Vorhaben mit einer Laufzeit bis 30.06.2027 gefördert. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich nicht zulässig.
Die Zuwendung wird grundsätzlich in Form einer nicht rückzahlbaren Anteilsfinanzierung gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag entsprechend der anerkannten Ausgaben begrenzt. Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Millionen Euro werden gemäß § 44 Absatz 2 Satz 1 BHO grundsätzlich als Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Festbetragsfinanzierung kommt nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit nicht bestimmbaren späteren Finanzierungsbeiträgen Dritter oder mit Einsparungen zu rechnen ist.
Der Basisfördersatz beträgt bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Antragsstellende in finanzschwachen Städten und Gemeinden bis zu 80 Prozent. Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe der Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt und ein zu erbringender Eigenanteil von 10 Prozent erhalten bleibt.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Förderhöhe bzw. -summe
Antragsstellung:
Für alle Projekte kommt ein vereinfachtes, zweistufiges Verfahren zur Anwendung: Im ersten Schritt ist die Einreichung eines kurzen Skizzenformulars (vier DIN-A4-Seiten) erforderlich. Sollte die Skizze positiv bewertet und zur Förderung ausgewählt werden, erfolgt im zweiten Schritt die Aufforderung zur Einreichung eines formalen Förderantrags.
Stufe 1:
▪ Die Projektskizzen können ab Tag der Veröffentlichung dieses Förderaufrufs bis spätestens zum 19. Juli 2024 eingereicht werden.
▪ Zur Einreichung ist das bereitgestellte Skizzenformular zu verwenden. Das verbindliche Formular und die zu beachtenden fachlichen und formalen Anforderungen sind in der Anlage dieses Förderaufrufs dargelegt sowie unter nachfolgendem Link abrufbar: www.bmdv.bund.de/sump.
▪ Die Formulare sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (easy-Online) elektronisch einzureichen. Die Formulare sind im PDF-Format mit Dateisemantik „[Skizzenakronym]_Projektskizze_[Versionsdatum].pdf“ über folgenden Link einzureichen:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=DKV&b=DKV-SUMP-SKIZZE24&t=SKI.
Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze von dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
▪ Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung. Eine separate postalische Zusendung der Skizze und eine (elektronische) Signatur sind nicht erforderlich.
▪ Das Formular ist vollständig auszufüllen. Ein Zeitplan sowie eine möglichst detaillierte Kalkulation sind obligatorisch.
▪ Eine Bündelung verschiedener Maßnahmen in einer Skizze ist nicht zulässig. Für Verbundvorhaben kann jedoch durch den Verbundkoordinator eine gemeinsame Skizze
eingereicht werden. Die Höhe der für das Projekt beantragten Gesamtausgaben muss mindestens 50.000,00 Euro betragen. Im Rahmen von Verbundvorhaben bezieht sich diese Mindestgrenze auf das einzelne Vorhaben.
▪ Einzureichen sind im ersten Schritt des Verfahrens: Ausgefülltes Skizzenformular sowie ein Zeitplan und eine detaillierte Kalkulation.
Stufe 2:
▪ Bei positiver Bewertung und Auswahl des Vorhabens zur Förderung wird die im Skizzenformular genannte Ansprechperson per E-Mail zur formalen Antragseinreichung aufgefordert.
▪ Der Antrag ist in diesem Fall sowohl über das Portal easy-Online als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform einzureichen. Dabei sind eine detailliertere Vorhabenbeschreibung sowie Angaben zur Ausgabenkalkulation, zum Zeitplan und ggf. zu einer möglichen Ko-Finanzierung zu machen. Zudem ist ein Nachweis der zur Durchführung des Vorhabens benötigten Eigenmittel erforderlich.
▪ Im Falle eines Verbundprojektes ist ein Kooperationsvertrag abzuschließen. Die Bestätigung zum Abschluss des Kooperationsvertrages muss erst mit Vorhabenbeginn erfolgen.
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Ansprechpartner bei weiteren Fragen und für weitere Infos:
Bei Fragen zur Antragsstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Alexandra Pinto
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: SUMP@vdivde-it.de
Alle weiteren Informationen finden Sie zudem unter http://www.bmdv.bund.de/sump oder auf der Austauschplattform des Nationalen Kompetenznetzwerks für nachhaltige Mobilität – NaKoMo (www.nakomo.de).
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