Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD)
Kommunen beziehungsweise kommunale Unternehmen, die im öffentlichen Raum als Auftraggeber handeln, sowie sogenannte "Sektorenauftraggeber" müssen seit August 2021 ihre Fuhrparks emissionsärmer gestalten. Grundlage ist die "Clean Vehicles Directive" (CVD), eine EU-Richtlinie. Sie gibt verbindliche Mindestquoten für ihre Mitgliedsstaaten zur Beschaffung emissionsarmer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge vor.
Deutschland hat die Vorgaben der CVD mit dem "Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge" (SaubFahrzeugBeschG) in nationales Recht überführt. Die Bundesländer sind verpflichtet, die Einhaltung der Mindestziele für ihr Hoheitsgebiet zu regeln und sicherstellen.
Regelung für den ÖPNV
Als sauber gelten Busse, wenn sie einen alternativen Antrieb einsetzen: Möglich sind batterieelektrische oder wasserstoffbasierte Antriebe, Bio-Kraftstoffe, synthetische Kraftstoffe, paraffinische Reinkraftstoffe wie HVO100 oder Bio-Gas (CNG, LNG, LPG). Plug-in-Hybrid-Busse gelten im Gegensatz zu Mild-Hybriden ebenfalls als saubere Fahrzeuge (siehe Vergleich Antriebsarten). Emissionsfrei ist ein Nutzfahrzeug oder Bus nur dann, wenn ein elektrischer Antrieb genutzt wird, da die lokalen Emissionen hier bei null liegen. Bei der Busbeschaffung müssen mindestens die Hälfte der Busse emissionsfreie Modelle sein.
Rheinland-Pfalz hat sich zusammen mit 14 anderen Bundesländern einer sogenannten Branchenvereinbarung ÖPNV angeschlossen, d.h. die Quote wird hier länderübergreifend ermittelt.
FAQ zur Clean Vehicles Directive allgemein
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Marc Lorscheider,
M. Sc.
Referent Beratung und Monitoring CVD im ÖPNV
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Luisa Scheerer,
M. A.
Referentin Lotsenstelle für alternative Antriebe
Tel: 0631 34371 233
Mob: 0151 7429 8198
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Externe Angebote
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Informationen der EU zur CVD
Informationen der EU zur CVD mit Übersicht der nationalen Mindestziele
Vergabe-Leitfaden der dena
Beschaffung von Fahrzeugen mit alt. Antrieben in Kommunen