Novelle der Kommunalrichtlinie: Vergleich der Fassungen
Die Kommunalrichtlinie wurde überarbeitet und tritt in der neuen Fassung am 1. November 2024 in Kraft. Für manche Kommunen kann es sinnvoll sein, noch bis Ende Oktober 2024 einen Förderantrag nach der alten Kommunalrichtlinie zu stellen. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet dazu eine Übersicht, die beide Fassungen vergleicht.